Suche
Anzeige

Zusammenarbeit mit Drittanbietern, Nutzung von Tools

Was passiert, wenn ich mit Drittanbietern zusammenarbeite? Kann ich diese weiterhin nutzen? Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen, die die Daten speichern sondern auch für diejenigen die diese Daten […]

Surf Ink, iStockphoto

Was passiert, wenn ich mit Drittanbietern zusammenarbeite? Kann ich diese weiterhin nutzen?

Die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen, die die Daten speichern sondern auch für diejenigen die diese Daten verarbeiten. Ihr Unternehmen wird laut Datenschutzgrundverordnung als Datenverarbeiter angesehen und trägt somit die gleiche Verantwortung wie ein Lösungsanbieter, der die Daten speichert.

Partner aus dem HORECA Scout

Wichtig: Sofern der von Ihnen genutzte Drittanbieter nicht DSGVO konform ist, gelten auch Sie automatisch als nicht konform. In diesem Fall drohen Ihnen die gleichen Strafen.

Des Weiteren gilt: Wenn Sie Daten an Dritte weitergeben, müssen Sie die Einwilligung der betroffenen Personen erlangen, die es Ihnen erlaubt, Daten an diese Drittanbieter zu übermitteln. Eine einfache Zustimmung einer Weitergabe der Daten an die “ Kategorie: Dritte” reicht für die neue DSGVO nicht aus.

Wie verhält es sich mit US-Unternehmen, die ihre Daten in den USA speichern und unter Privacy Shield operieren?

Wenn Sie mit einem Lösungsanbieter außerhalb Europas arbeiten wird es gemäß der Datenschutz-Grundverordnung zu einer Prüfung der Angemessenheitsanforderungen kommen. Um den Anforderungen gerecht zu werden, müssen sie in ihrer Organisation alle DSGVO Verpflichtungen erfüllen – einschließlich aller technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes. Sie können sich nicht einfach auf ihre bisherige Zertifizierung verlassen, sondern müssen diese Maßnahmen proaktiv umsetzen (und ihre Prozesse weiter aktualisieren).

Lesen Sie auch
Arbeitszeit, Dienstplan, und SchichtplanungGehalt, Benefits und AltersversorgungKostenmanagement
Mindestlohn 2026: Wie Betriebe im Gastgewerbe Personalkosten wieder steuerbar machen

Eine Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland wie etwa die USA oder eine internationale Organisation darf vorgenommen werden, wenn die Europäische Kommission der Meinung ist, das Folgendes erfüllt ist:

  • Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
  • öffentliche und nationale Sicherheit, angewandtes Strafrecht und der Zugang der Behörden zu personenbezogenen Daten
  • Aufsichtsbehörden, die die Einhaltung aller Rechtsvorschriften und Datenschutzrichtlinien überwacht
  • Datenschutzvorschriften, Berufsregeln und Sicherheitsvorschriften auch hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte 

Brauche ich eine Einwilligung der betroffenen Personen, wenn ich mit Drittanbietern arbeite?

Wenn Sie Daten an Dritte weitergeben, müssen die Einwilligung der betroffenen Personen erlangen, die es Ihnen erlaubt, Daten an diese Drittanbieter zu übermitteln. Eine einfache Zustimmung einer Weitergabe der Daten an die Kategorie: “Dritte” reicht für die neue DSGVO nicht aus. Unter der EU Datenschutz-Grundverordnung muss eine Auflistung der Namen der beteiligten Drittanbieter erarbeitet und für Einzelpersonen bei der Zustimmung der Datennutzung sichtbar sein. Sofern Sie Daten von Dritten verwenden, müssen Sie dies bestätigen und im Streitfall beweisen, dass die Einwilligung der einzelnen Personen ordnungsgemäß erhoben wurde.

Was passiert, wenn meine Daten bei Drittanbieter-Cloud-Lösungen gespeichert sind?

Ja, die DSGVO gilt nicht nur für Unternehmen, die die Daten speichern sondern auch für diejenigen die diese Daten verarbeiten. Ihr Unternehmen wird laut Datenschutzgrundverordnung als Datenverarbeiter angesehen und trägt somit die gleiche Verantwortung wie ein Lösungsanbieter, der die Daten speichert.

Lesen Sie auch
Branche und TrendsGehalt, Benefits und AltersversorgungRecruiting und Fachkräftemangel
Was verdient man wirklich im Gastgewerbe? Ein ehrlicher Gehalts-Check vom Azubi bis zur Küchenleitung
[cs_gb id=11835]

Wie kann ich sichergehen, dass die Drittanbieter, mit denen ich zusammenarbeite DSGVO-konform sind?

Um sicherzustellen, dass Sie unter der DSGVO ordnungsgemäß mit Drittanbietern (CRM, E-Mail Service Provider, Cloudspeicher, Team Messenger etc.) zusammenarbeiten, erstellen Sie eine Lieferantenliste, um einen Überblick zu erhalten, welche Services Sie bereits nutzen oder zukünftig nutzen möchten. Bilden Sie den Weg der Daten während des gesamten Kundenlebenszyklus ab. Klären Sie, welche Daten wann zu welchem Drittanbieter gehen.

Quinyx
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Mindestlohn 2026: Wie Betriebe im Gastgewerbe Personalkosten wieder steuerbar machen

13,90 Euro heute, 14,60 Euro 2027 – und fast jede zweite Arbeitskraft im Gastgewerbe ist betroffen. Doch der Stundensatz allein entscheidet nicht über die Personalkosten. Wo genau im Dienstplan das Geld verloren geht und welche Schicht-Stellschrauben Lohnsteigerungen abfedern, ohne Service und Team zu belasten.

Joshua Rodriguez, Unsplash
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

Rentenreform: DEHOGA warnt vor Minijob-Aus und sieht eine Million Stellen im Gastgewerbe in Gefahr

Es geht um die Zukunft eines ganzen Beschäftigungsmodells: Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs streichen, und im Gastgewerbe stehen damit rund 1,1 Millionen Stellen auf dem Spiel. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht von einem „Frontalangriff“ auf die Branche, warnt vor neuer Schwarzarbeit und fordert die Politik zum Umsteuern auf.

Markus Spiske, Pexels
Datenschutz

Sommer 2026: Personelle Abwesenheit wird zum Sicherheitsrisiko

Urlaubszeit und ausgedünnte Teams schaffen genau die Lücken, die Cyberkriminelle suchen. Stoïk-Daten belegen, dass Juli und August zu den schadensintensivsten Monaten zählen – und dass die Hotellerie zunehmend ins Visier gerät. Anhand dreier Fälle wird sichtbar, wie E-Mail-Betrug, manipulierte Bankverbindungen und verzögert wirkende Kompromittierungen funktionieren.

Banerjee & Kollegen
Gastro, Recht und Gewerbe

Typische Streitfragen bei Hotel- und Gastronomieimmobilien

Gewährleistungsausschlüsse sind bei Bestandsimmobilien üblich, im Gastgewerbe aber nur dann tragfähig, wenn die Informationslage stimmt. Streit entsteht regelmäßig dort, wo bekannte Einschränkungen der Nutzung oder der Betriebsfähigkeit nicht sauber offengelegt und vertraglich eingeordnet werden.

Weitere Artikel zum Thema

Quinyx
13,90 Euro heute, 14,60 Euro 2027 – und fast jede zweite Arbeitskraft im Gastgewerbe ist betroffen. Doch der Stundensatz allein entscheidet nicht über die Personalkosten. Wo genau im Dienstplan das Geld verloren geht und welche[...]
Quinyx
Tim Douglas, Pexels
Die Branche sucht Nachwuchs – und Nachwuchs fragt zuerst nach dem Gehalt. Die aktuellen Zahlen inklusive der unbequemen Wahrheiten und der Stellschrauben, an denen gute Arbeitgeber drehen sollten.[...]
Tim Douglas, Pexels
Joshua Rodriguez, Unsplash
Es geht um die Zukunft eines ganzen Beschäftigungsmodells: Die Rentenkommission will den Sonderstatus von Minijobs streichen, und im Gastgewerbe stehen damit rund 1,1 Millionen Stellen auf dem Spiel. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht von einem „Frontalangriff“[...]
Joshua Rodriguez, Unsplash
Privat
Eine junge Führungskraft, die schon als Kind von der Hoteldirektion träumte, gewinnt den Deutschen Hotelnachwuchs-Preis 2026. Doch was hält jemanden in einer Branche, die fordert, fordert und manchmal an die Grenzen bringt? Ein Gespräch über[...]
Privat
Markus Spiske, Pexels
Urlaubszeit und ausgedünnte Teams schaffen genau die Lücken, die Cyberkriminelle suchen. Stoïk-Daten belegen, dass Juli und August zu den schadensintensivsten Monaten zählen – und dass die Hotellerie zunehmend ins Visier gerät. Anhand dreier Fälle wird[...]
Markus Spiske, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.