Suche

Wie reagieren bei einer Abmahnung wegen Nutzung von Google Fonts?

Google stellt für die Gestaltung von Webseiten eine große Bandbreite an kostenlosen Schriften zur Verfügung. Doch wer die Schriften nicht datenschutzkonform eingebunden hat, erhält mit hoher Wahrscheinlichkeit früher oder später ein Mahnschreiben. Woher kommt die derzeitige Abmahnwelle, was ist der Vorwurf und wie sollte der Betroffene reagieren? Fragen auf die wichtigsten Antworten.

Pixabay, PexelsPixabay, Pexels

Update 22.12.2022: Durchsuchungen bei betrügerischen Abmahnern

Wie schon beschrieben haben ein paar findige Anwälte inklusive einer Handvoll Mandanten zahlreiche Abmahnungen wegen der unsachgemäßen Nutzung von Google Fonts versendet. Viele Empfänger haben die Bußgeldbescheide nicht hinterfragt und bis zu 170 Euro gezahlt. Jetzt wurden von der Staatsanwaltschaft Berlin Ermittlungen wegen des Verdachts auf Abmahnbetrug und Erpresungsversuch eingeleitet. Die Ermittlungen richten sich gegen den Anwalt Lenard und seinen Mandanten Ismail und beziehen sich auf mehr als 2.000 Fälle. Laut heise.de liegen Durchsuchungsbeschlüsse für Berlin, Hannover, Ratzeburg und Baden-Baden vor, zudem zwei Arrestbeschlüsse mit einer Gesamtsumme von 346.000 Euro.

Was sind Google Fonts?

Wer eine Webseite gestaltet, nutzt bei der Wahl der Schriftart häufig die beliebten Google Fonts. Auf einer Webseite stellt Google den Designern eine große Auswahl an Schriften kostenlos zur Verfügung. Eingebunden werden diese dann direkt über einen Codeschnipsel oder aber über die Installation auf dem eigenen Server. Wir haben in unserem Artikel „Google Fonts sind nicht mehr datenschutzkonform“ alle wichtigen Informationen inklusive Handlungsanweisung zusammengefasst.

Partner aus dem HORECA Scout

Was ist die Begründung für die Abmahnungen?

Bereits beim Laden der Seite werden Daten des Nutzers an Google-Server übertragen, ohne dass der Nutzer hier eine Entscheidung treffen konnte, ob er damit einverstanden ist oder er dem Vorgang widersprechen konnte. Damit handelt es sich um einen Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

In den Abmahnschreiben bezieht sich der Abmahnende auf genau diesen Umstand und bezieht sich auf sein „individuelles Unwohlsein“, da seine Daten an Google übermittelt werden würden.

Wer ist für die Abmahnwelle verantwortlich?

Mit einem Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 wurde offiziell bestätigt, dass die Nutzung von Google Fonts auf Internetseiten auch nicht mehr auf die berechtigten Interessen des Betreibers nach Artikel 6, Absatz 1 lit. f der Datenschutz-Grundverordnung gestützt werden kann. Die Betreiberin einer Webseite war zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 100 Euro verurteilt worden, da es durch die Nutzung von Google Fonts zu einer „unerlaubten Weitergabe der dynamischen IP-Adresse des Klägers“ kam. Dieses Urteil ist nach wie vor hoch umstritten, hat aber augenscheinlich für ein neues Geschäftsmodell gesorgt.

Themen in diesem Artikel
DatenschutzGoogle Fonts

Seit Wochen grassieren Abmahnschreiben von Anwälten, die ihre Mandanten hinsichtlich einer „Persönlichkeitsverletzung Datenschutz ‘Google Fonts‘“ vertreten. Die Recherchen verschiedener Unternehmen haben ergeben, dass vermutlich mehr als einhunderttausend identischer Schreiben mit meist auch gleichnamigen Mandanten versendet wurden.

Absender ist meistens die RAAG Kanzlei aus Meerbusch oder Rechtsanwalt Kilian Lenard. Das zunächst seriös wirkende Schreiben wirft jedoch bei näherer Betrachtung einige Fragen auf. So scheint der Klient selbst gar nicht die betreffende Webseite besucht zu haben, es wird immer auf eine Interessengemeinschaft Datenschutz (kurz VIVA Datenschutz) verwiesen. Doch stellt sich die Frage, warum dann nicht diese Interessengemeinschaft der Auftraggeber ist. Auch bei der beiliegenden Rechnung gab es wohl Fehler bei der Geltendmachung der anwaltlichen Auslagenpauschale.

Des Weiteren werden häufig „weitergehende rechtliche Konsequenzen“ angedroht – es ist jedoch noch kein Fall bekannt, in dem selbige ergriffen wurden.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceVersicherungen und RisikomanagementMobilität und Logistik
Sicherheitstipp Wegeunfälle: BGN unterstützt Betriebe mit konkreten Tools

Welche Möglichkeiten haben Betroffene?

Zunächst sollte umgehend geprüft werden, ob der Vorwurf der Verwendung von Google Fonts gerechtfertigt ist. Falls dies zutrifft, sollten auf jeden Fall Schritte eingeleitet werden, um die Schriftarten lokal zu speichern, damit keine Daten mehr an Google übertragen werden.

Hinsichtlich des anwaltlichen Schreibens gilt es, Ruhe zu bewahren und zunächst in Erfahrung zu bringen, ob der Brief aus der Abmahnwelle zu stammen scheint (Vergleich des Absenders und der Kanzlei mit bereits bekannten Personen, leicht über eine Suchmaschine herauszufinden). Sollte dies der Fall sein, so kann kein eindeutiger juristischer Rat gefunden werden. Einigkeit herrscht nur darüber, dass die Forderung nicht bezahlt werden soll. Das empfohlene Vorgehen reicht von Ignorieren über anwaltliches Antwortschreiben bis zu Zurückweisung.

Hat Google selbst sich geäußert?

Tatsächlich scheinen die Abmahnwellen so weitreichend zu sein, dass am 18. November sogar von Google eine Stellungnahme im Blog mit einem Link zu FAQs veröffentlicht wurde. In selbigen steht unter der ersten Frage: „Schriftartenanfragen sind von den an google.com gesendeten Anmeldedaten getrennt und enthalten keine Anmeldedaten, die an google.com gesendet werden, wenn andere authentifizierte Google-Dienste wie Gmail verwendet werden.“

Damit macht Google deutlich, dass beim Einsatz von Google Fonts ausschließlich Daten verarbeitet werden, die zur Darstellung des Fonts nötig ist. Es bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen diese Zusagen auf zukünftige Abmahnungen und Klagen haben wird. Hier gelangen sie zu den vollständigen Fragen und Antworten.

Wenn Sie regelmäßig Updates aus dem Datenschutz bekommen möchten, können Sie sich hier für unsere Info-Mailings anmelden.

Canva
Recht und Compliance

Gekündigt und sofort krank: Warum Arbeitgeber mit Misstrauen allein nicht weiterkommen

Ein Mitarbeiter kündigt und wird prompt krank – die Krankschreibung endet passgenau vor dem Resturlaub. Viele Arbeitgeber kennen dieses Muster und sind versucht, die Lohnfortzahlung zu streichen. Doch Vorsicht: Ein aktuelles Urteil zeigt, wie schnell der Verdacht allein zur teuren Falle wird. Wann reicht ein auffälliges Timing aus, um die Krankschreibung anzuzweifeln? Und was müssen Gastgeber konkret in der Hand haben, bevor sie handeln?

Steuerberatungsgesellschaft Schnitzler & Partner
Finanzen und Controlling

Kauf einer Unternehmensimmobilie: Neue Chancen bei der Kaufpreisaufteilung

Die aktuelle Rechtsprechung erweitert den Spielraum bei der Bewertung von Grund und Boden und kann – richtig genutzt – zu höheren Abschreibungsvolumen führen. Eine professionelle Beratung zur Kaufpreisaufteilung kann bei größeren Immobilienerwerben erhebliche Steuervorteile erschließen. Zugleich sollte der Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zum erwartbaren Effekt stehen.

Vernetzte Fallen wie die von Rentokil monitoren etwaige Schadnageraktivitäten rund um die Uhr. © Rentokil Initial
Recht und Compliance

Rodentizid-Verbot: Warum Gastronomiebetriebe ihre Schädlingsprävention jetzt umstellen müssen

Die Schädlingsbekämpfung steht vor einem Paradigmenwechsel: Ab Mitte 2026 dürfen Giftköder gegen Nagetiere nur noch bei akutem Befall eingesetzt werden. Die bisher übliche vorbeugende Dauerbeköderung wird verboten. Für Hotels und Gastronomiebetriebe bedeutet das: Wer seine Präventionskonzepte nicht rechtzeitig anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und gefährdet Hygienezertifikate.

Kemal Üres
Führung, Management und Leadership

Neue Folge „Kemal Rettet“: Wenn Leidenschaft nicht mehr reicht

70 Stunden in der Woche – für vier Euro netto. Kann ein Café überleben, wenn die Inhaberin alles gibt, aber die Zahlen gegen sie arbeiten? Kemal Üres zeigt in Braunschweig, wo selbst bei zufriedenen Gästen die Gefahr lauert – und warum Herzblut allein keine Miete zahlt.

NESTO; Pawel Czerwinski, Pexels
Arbeitszeit, Dienstplan, und Schichtplanung

KI-gestützte Personalverwaltung: Wie Sprachsteuerung den HR-Alltag in der Gastronomie revolutioniert

Die Nesto Software GmbH präsentiert auf der INTERNORGA 2026 eine KI-gestützte Automatisierungslösung, die Personalverantwortlichen in Gastronomie und Hotellerie zeitaufwändige Routinearbeiten abnimmt. Das System NORA beantwortet HR-Anfragen per Spracheingabe und automatisiert wiederkehrende Verwaltungsprozesse. Was bedeutet das für Betriebe, die täglich mit Schichtplänen, Saisonverträgen und Compliance-Vorgaben jonglieren?

Weitere Artikel zum Thema

applord GmbH
Künstliche Intelligenz verändert den Gastronomiealltag rasant – doch zwischen Effizienzgewinn und Rechtssicherheit liegt ein schmaler Grat. Während automatisierte Prozesse Arbeitsabläufe beschleunigen, verschärfen EU-Verordnungen die Anforderungen an Transparenz und Kontrolle. Wer KI rechtskonform einsetzen will, muss[...]
applord GmbH
mip Consult GmbH
E-Mail-Marketing lebt von Reichweite – doch ohne rechtskonforme Einwilligungen wird jede Kampagne zum Risiko. Moderne Consent-Management-Plattformen sind längst mehr als digitale Pflichtübung: Sie verknüpfen Marketing, Kundenservice und Compliance zu einem durchgängigen System, das Vertrauen schafft[...]
mip Consult GmbH
mip Consultant GmbH
Microsoft will in Teams künftig automatisch erkennen, wer im Büro ist – praktisch für hybride Teams, heikel für den Datenschutz. Warum die geplante Funktion mehr Fragen aufwirft als sie beantwortet und wie Unternehmen mit diesem[...]
mip Consultant GmbH
Telkotec
Die digitale Transformation stellt Restaurants vor immer komplexere Herausforderungen – von Echtzeitservice und kontaktlosen Zahlungssystemen bis zu KI-gestützter Betriebssteuerung. Nur mit einer verlässlichen Telekommunikations- und Netzwerkinfrastruktur lassen sich diese Anforderungen im Praxisalltag meistern, neue digitale[...]
Telkotec
Erik Mclean, Pexels
Erik Mclean, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.