Suche

Lösch- kontra Aufbewahrungspflicht – so sollte zu Jahresbeginn gehandelt werden

Mit jedem Jahreswechsel sollten in der Geschäftsbuchhaltung die Unterlagen überprüft werden: Was kann weg und was muss aufbewahrt werden? Gar nicht so einfach, widersprechen sich doch bei manchen Dokumenten bei näherem Hinsehen Aufbewahrungs- und Löschfrist sogar. Unsere FAQ hilft bei den wichtigsten Fragen.

Keine Bildrechte?

Welche Dokumente dürfen zum Jahresbeginn entsorgt werden?

Wer Platz im Ordnerschrank benötigt, sollte die oft ruhige Phase zum Start des Jahres nutzen und überflüssige Unterlagen (natürlich datenschutzkonform) entsorgen. Dabei gilt es zu beachten, dass für verschiedene Dokumente zwei unterschiedliche Fristen einzuhalten sind.

Aufbewahrungsfrist 10 Jahre

Umsatzsteuergesetz § 147 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Nr. 1, 4 und 4a AO, § 14b Abs. 1 UStG

Partner aus dem HORECA Scout
  • Bücher und Aufzeichnungen
  • Jahresabschlüsse
  • Inventare
  • Lageberichte
  • Eröffnungsbilanz sowie die zu deinem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen
  • Buchungsbelege
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Unterlagen, die einer mit Mitteln der Datenverarbeitung abgegebenen Zollanmeldung beizufügen sind (ATLAS), sofern die Zollbehörden auf ihre Vorlage verzichtet haben

Aufbewahrungsfrist 6 Jahre

Alles, was nicht unter den obigen Paragraphen des Umsatzsteuergesetz fällt.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileRecruiting und Fachkräftemangel
Kununu-Fall rechtskräftig: Was Arbeitgeber bei anonymen Bewertungen verlangen können
  • Handels- und Geschäftsbriefe
  • Kopien von versendeten Handels- und Geschäftsbriefen
  • für die Besteuerung relevante Unterlagen
  • Mahnbescheide
  • Angebote
Themen in diesem Artikel
DatenschutzAufbewahrungspflichtDatenschutzLöschpflicht

Wann beginnt die Aufbewahrungspflicht?

Laut der IHK Hamburg „beginnt die Aufbewahrungsfrist jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind.”

Achtung: Die Aufbewahrungsfrist für Verträge, z. B.  Sozialversicherungsverträge oder Mietverträge beginnt erst nach dem Ende der Vertragsdauer zu laufen.

Wie werden Daten korrekt gelöscht?

Nach Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung sind Unternehmen verpflichtet, ein Löschkonzept zu erstellen. Alle Informationen rund um das firmeninterne Löschkonzept findet ihr in diesem Dossier.

Lesen Sie auch
Gastro, Recht und GewerbeRecht und ComplianceArbeitszeit, Dienstplan, und SchichtplanungGehalt, Benefits und AltersversorgungManagement
Saisonarbeit im Gastgewerbe: Die rechtlichen Fallstricke bei kurzfristiger Beschäftigung

Welche personenbezogene Daten dürfen wie lange gespeichert werden?

Bei personenbezogenen Daten gilt es hinsichtlich des Datenschutzes immer besondere Vorsicht walten zu lassen. Denn die dürfen nach  Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO grundsätzlich nur so lange gespeichert werden, wie es für den vorgesehenen Zweck nötig ist.
Bewerbungsunterlagen müssen somit gelöscht, bzw. vernichtet werden, wenn die Stelle besetzt wurde, spätestens jedoch nach sechs Monaten. Wer selbige länger aufbewahren möchte, um in Zukunft ggf. weitere Positionen zu besetzen, sollte sich dies schriftlich vom Bewerber gestatten lassen.

Personalakten müssen nach dem Offboarding datenschutzkonform abgelegt werden. Hinsichtlich der Aufbewahrungsdauer gibt es verschiedene Fristen. Drei Jahre sind die Regel, wenn es darum geht, dass der ehemalige Arbeitnehmer noch Ansprüche an den Betrieb geltend machen kann, zum Beispiel das Anfordern eines Arbeitszeugnisses oder die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Das Einkommensteuergesetz verlangt eine wesentliche längere Aufbewahrung, da bei einer Lohnsteuerprüfung des Finanzamtes die steuerrechtlich relevanten Unterlagen vorzulegen sind. Bei allen Verdienstabrechnungen und damit verbundenen Dokumenten gilt eine Aufbewahrungspflicht von sechs Jahren nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters. Auch Dokumente, die eine betriebliche Altersvorsorge belegen, müssen sechs Jahre aufbewahrt werden.

Handelt es sich um Dokumente, die die betriebliche Gewinnermittlung beeinflussen, erhöht sich die Dauer auf 10 Jahre. Betroffen sind Lohnlisten, Lohnsteuerdokumente und Jahresabschlüsse.

Darf ich eine digitale Lösung einsetzen?

Tatsächlich müssen nicht mehr alle Unterlagen händisch abgelegt und aufbewahrt werden. Wer mag, kann hier auf eine Software zurückgreifen, zum Beispiel Bomito. Eine Back Office Management Software digitalisiert die Buchhaltung und verringert die Zettelwirtschaft. Doch auch hier gilt es, aufzupassen:  Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und ausgewählte Zolldokumente müssen im Original aufbewahrt werden. Außerdem müssen digitale Archivierungssysteme die „Grundsätze ordnungsgemäßer DV-­gestützter Buchführungssysteme” (GoBD) berücksichtigen.
Für die Rechnungserstellung greifen die meisten Unternehmen bereits seit langem auf digitale Systeme zurück, die den Abruf der Unterlagen dauerhaft ermöglichen.

Was ist, wenn die Aufbewahrungspflicht nicht eingehalten wird?

Ob aus Unachtsamkeit oder mit Absicht: Wer aufbewahrungspflichtige Unterlagen vernichtet oder verheimlicht, verhindert dadurch die Überprüfbarkeit der finanziellen Situation des Unternehmens. Der Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht und somit auch die Verletzung der Buchführungspflicht zieht rechtliche Folgen laut Strafgesetzbuch nach sich.
Kann das Finanzamt die geschäftsbezogenen Vermögensgegenstände wie Gewinn und Umsatz nicht korrekt erfassen, so kommt es zu einer Schätzung, die als Besteuerungsgrundlage genutzt wird. Die Steuerbelastungen können dadurch unnötig erhöht werden.
Im schlimmsten Fall kann ein Gericht einbezogen werden, welches über Steuerbetrug oder -hinterziehung urteilt und den Unternehmer zu hohen Geld- oder im schlimmsten Fall Freiheitsstrafen verurteilen kann.

Was ist zu tun, wenn eine Naturkatastrophe für die Zerstörung der Unterlagen verantwortlich ist?

Wenn die Unterlagen nicht durch eigenes Verschulden, sondern durch Brand oder Überflutung zerstört worden sein, müsst ihr das umgehend dem Finanzamt melden. Wer hier zu lange wartet, kann hinterher auf Misstrauen seitens der Finanzbeamten treffen.

Fragen zum Datenschutz?

Wenden Sie sich an unsere Experten der PRO DSGVO, die Ihnen gerne zur Seite stehen – ganz gleich ob es um Datenschutz-Generatoren, den Datenschutzbeauftragten oder konkrete Fragen zu Datenschutz und Datenschutz-Software geht.

Sterne-Advo
Recht und Compliance

Kununu-Fall rechtskräftig: Was Arbeitgeber bei anonymen Bewertungen verlangen können

Anonyme Bewertungen auf Arbeitgeberportalen können Hotels und Gastronomiebetriebe erheblich treffen – besonders, wenn unklar bleibt, ob die bewertende Person tatsächlich Kontakt zum Betrieb hatte. Nach einem rechtskräftigen Kununu-Beschluss ordnet Rechtsanwalt Jan Meyer im Interview ein, wann Portale die Echtheit prüfen müssen, welche Kritik Arbeitgeber weiterhin hinnehmen müssen und warum bei zweifelhaften Bewertungen schnelles Handeln entscheidend ist.

Towfiqu barbhuiya, Unsplash
Finanzen und Controlling

Finanzen im Griff: Wie ein Steuerberater Gastronomen bei Buchhaltung und Liquidität unterstützt

Drei Prozent Umsatzrendite, steigende Kosten und ein Dickicht aus Umsatzsteuersätzen, TSE-Pflicht und Meldevorschriften: Für Gastronomiebetriebe entscheidet sich die finanzielle Handlungsfähigkeit selten am Kontostand, sondern an den richtigen Kennzahlen. Welche Werte den Unterschied machen und wie eine branchennahe steuerliche Betreuung zum Steuerungsinstrument wird.

Courtney Cook, Unsplash
Branche und Trends

Eiscreme-Report 2025: Preise, Lieblingssorten und Verkaufsmuster im DACH-Vergleich

Sommer, Sonne – und ganz viel Eis: Der Eiscreme-Index 2025 nimmt das alljährliche Eis-Konsumverhalten in Deutschland, Österreich und der Schweiz unter die Lupe. Welche Eissorten haben die Nase vorn? Wann ist die beliebteste Eiszeit? Was kostet die Kugel mittlerweile – und wo wird am günstigsten und wo am teuersten geschlemmt? orderbird hat das Eis-Konsumverhalten der letzten Jahre untersucht und spannende Trends identifiziert.

Weitere Artikel zum Thema

ALLEHERZEN GmbH
Am 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten des EU AI Acts – trotz verschobener Fristen an anderer Stelle. Doch reicht es aus, KI-Systeme nur zu kennzeichnen? Und was passiert, wenn Künstliche Intelligenz eigenständig Prozesse in[...]
ALLEHERZEN GmbH
ACCONSIS
Die Kassennachschau kommt meist unangekündigt – und entscheidet sich selten an einem einzelnen Fehler, sondern an Mustern, Abläufen und Nachvollziehbarkeit. Gerade in der Gastronomie erleben wir immer wieder dieselben Schwachstellen: technisch oft korrekt, aber organisatorisch[...]
ACCONSIS
Torsten Dettlaff, Pexabay, Pexels
Nach Angaben des Verbands wirkte die Beschwerde professionell und plausibel. Im Hotel wurden deshalb zunächst interne Abläufe und das vermeintlich betroffene Zimmer überprüft. Erst dabei fiel auf, dass die genannte Zimmernummer 721 in dem Betrieb[...]
Torsten Dettlaff, Pexabay, Pexels
ProFina Deutschland GmbH
Ein Kassensystem, das mitten im Wochenendgeschäft ausfällt, verlorene Reservierungsdaten, abgegriffene Gästeinformationen: Cyberangriffe treffen längst nicht mehr nur Großkonzerne. Auch kleine Restaurants, Cafés und Hotels rücken ins Visier der Kriminellen – oft ohne eigene IT-Abteilung im[...]
ProFina Deutschland GmbH
Helena Lopes, Pexels
Seit Anfang 2025 ist die Meldescheinpflicht für deutsche Gäste abgeschafft. In der Praxis füllen Hotelgäste den Zettel trotzdem weiter aus. Die Hessische Staatskanzlei hat den DEHOGA jetzt gebeten, die Betriebe noch einmal daran zu erinnern.[...]
Helena Lopes, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.