Koalitionsvertrag: Nix mit Arbeitszeitflexibilisierung

Die Hoffnungen des Gastgewerbes auf eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes im neuen Koalitionsvertrag haben sich zerschlagen. DEHOGA-Präsident Guido Zöllick spricht gar von einer „schallenden Ohrfeige“.
ArbeitszeitflexibilisierungPixabay
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Zwar wurden im Koalitionspapier Flexibilisierungsmöglichkeiten bei der Arbeitszeit eingebaut, doch sollten diese Regelungen ausschließlich für tarifgebundene Betriebe, in denen mit dem Betriebsrat eine solche Regelung vereinbart werden kann. Formuliert ist eine Tariföffnungsklausel im Arbeitszeitgesetz, durch die Experimentierräume für tarifgebundene Unternehmen geschaffen werden, um eine Öffnung für mehr selbstbestimmte Arbeitszeit der Arbeitnehmer und mehr betriebliche Flexibilität zu erproben. Die meisten der kleinen und mittelständischen Betriebe des Gastgewerbes werden es in Ermangelung eines Betriebsrates also schwer haben, diese Anforderungen zu erfüllen. Guido Zöllick: „Wertschätzung und Anerkennung für den Jobmotor Gastgewerbe sieht anders aus.“

Einziger Lichtblick im Koalitionspapier ist die Tatsache, dass die künftige Bundesregierung den Tourismus als wichtigen Wirtschaftsfaktor anerkennt. Entsprechend zufrieden zeigt sich auch der Deutsche Tourismusverband über das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen. Eine nationale Tourismusstrategie hatte der Verband schon länger gefordert, ebenso eine engere Verzahnung der Förderinstrumente von EU, Bund und Ländern.

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