Suche
Anzeige

Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung bleibt bestehen

Die große Koalition hat eine für das Gastgewerbe wichtige Entscheidung getroffen: die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung wird unbefristet verlängert. Dadurch wird die Saisonarbeit deutlich attraktiver, weil der Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt und der Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung geregelt wird.
70-Tage-Regelung bleibt weiter bestehen.fotostorm | istockphoto.com

Die Bundesregierung reagierte damit auf zahlreiche Forderungen sowohl aus dem Gastgewerbe wie auch aus der Landwirtschaft. Dabei hatten die Verbände immer wieder auf die Dringlichkeit hingewiesen, denn die Übergangsregelung, die nach der Einführung des Mindestlohnes 2015 geschaffen worden war, wäre zum Jahresende ausgelaufen. Dann hätte wieder die alte Regelung mit einer Beschäftigungsmöglichkeit von 50 Tagen gegolten.

„Gerade für unsere personalintensive und stark von Saisonarbeit geprägte Branche, wäre eine Rückkehr zur 50-Tage-Regelung ein harter Schlag gewesen. Eine dauerhafte Regelung bietet den Wirten und Hoteliers nun endlich Sicherheit“, sagt beispielsweise Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. Die 70-Tage-Regelung bietet der Branche die Möglichkeit, Mitarbeiter drei Monate oder 70 Tage zu beschäftigen, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten muss.

 

Weitere Artikel zum Thema

Andrea Piacquadio, Unsplash
Als Rechtsanwalt erlebt Max van der Leeden, Fachanwalt für Arbeitsrecht, immer wieder, dass bestimmte arbeitsrechtliche Vorschriften nicht bekannt sind oder diesen Vorschriften nicht die notwendige Beachtung geschenkt wird. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen verschenken hier[...]
Arbeit auf Abruf durch Erhöhung der Stunden nicht mehr sinnerfüllendmeineresterampe | Pixabay
Die neue Regierung ist im Amt und startet jetzt mit der Umsetzung des Koalitionsvertrages und der darin vereinbarten Maßnahmen. Dass der DEHOGA in diesem Papier „mehr Schatten als Licht“ sieht, wird spätestens dann klar, wenn[...]
Engin_Akyurt - pixabay.com
Außerdem geht der DEHOGA von einem erfolgreichen Gastro-Sommer aus und die Maß auf dem Oktoberfest wird doch wieder teurer. Dafür startet die NGG eine Kampagne gegen Überstunden im Gastgewerbe und Visa eine für bargeldloses Bezahlen.[...]
www_slon_pics | Pixabay
In der aktuellen Situation des Lockdowns kommt es vermehrt zu betriebsbedingten Kündigungen und häufig wird als Grund die Corona-Pandemie genannt. Hans Christian Freier, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, warnt vor dieser Pauschalisierung, die nicht grundsätzlich[...]
Simon Lehmann, iStockphotoSimon Lehmann, iStockphoto
Ab dem 1. Juli wird die Mehrwertsteuer auf 5 %, bzw. 16% gesenkt, die Senkung ist bis zum 31.12.2020 gültig und wird dann wieder aufgestockt. Wann welche Steuerbeträge gelten und was Gastronomen und Hoteliers beachten[...]