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Kurzfristige Beschäftigung: 70-Tage-Regelung bleibt bestehen

Die große Koalition hat eine für das Gastgewerbe wichtige Entscheidung getroffen: die 70-Tage-Regelung für eine kurzfristige Beschäftigung wird unbefristet verlängert. Dadurch wird die Saisonarbeit deutlich attraktiver, weil der Bruttolohn als Nettolohn ausgezahlt und der Krankenversicherungsschutz über eine private Krankenversicherung geregelt wird.

70-Tage-Regelung bleibt weiter bestehen.fotostorm | istockphoto.comfotostorm | istockphoto.com

Die Bundesregierung reagierte damit auf zahlreiche Forderungen sowohl aus dem Gastgewerbe wie auch aus der Landwirtschaft. Dabei hatten die Verbände immer wieder auf die Dringlichkeit hingewiesen, denn die Übergangsregelung, die nach der Einführung des Mindestlohnes 2015 geschaffen worden war, wäre zum Jahresende ausgelaufen. Dann hätte wieder die alte Regelung mit einer Beschäftigungsmöglichkeit von 50 Tagen gegolten.

„Gerade für unsere personalintensive und stark von Saisonarbeit geprägte Branche, wäre eine Rückkehr zur 50-Tage-Regelung ein harter Schlag gewesen. Eine dauerhafte Regelung bietet den Wirten und Hoteliers nun endlich Sicherheit“, sagt beispielsweise Thomas Geppert, Landesgeschäftsführer des DEHOGA Bayern. Die 70-Tage-Regelung bietet der Branche die Möglichkeit, Mitarbeiter drei Monate oder 70 Tage zu beschäftigen, ohne dass der Arbeitgeber Sozialabgaben leisten muss.

 

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