Suche

Urteil gegen Google Fonts-Abmahnungen: Ein bedeutender Sieg für  Website-Betreiber

Ein österreichisches Gericht hat zuletzt eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die massenhaften Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts wurden als missbräuchlich eingestuft. Das Urteil betrifft über 30.000 Unternehmen, die wegen angeblicher Datenschutzverletzungen abgemahnt wurden.
Tingey Injury Law Firm

Hintergrund der Abmahnungen

Seit 2022 kursieren in Deutschland und Österreich Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts auf Websites. Google Fonts ist ein Dienst, der es ermöglicht, Schriftarten direkt von den Google-Servern zu laden. Dies führt allerdings dazu, dass IP-Adressen der Website-Besucher an Google übertragen werden – ein potenzieller Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einige findige Anwälte sahen darin eine lukrative Einnahmequelle und verschickten massenhaft Abmahnungen, oft in Höhe von mehreren hundert Euro.

Das Urteil

Das Gericht in Österreich befand nun, dass das Vorgehen der Abmahnerin rechtsmissbräuchlich war. Der entscheidende Punkt: Die Abmahnerin nutzte automatisierte Programme, um Datenschutzverstöße zu erfassen und daraufhin Abmahnungen zu verschicken. Das Gericht sah darin eine
rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Abmahnpraxis. Das Aktenzeichen des Urteils lautet 30 C 30/23g (MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB).

Folgen für Deutschland

Dieses Urteil könnte auch in Deutschland weitreichende Konsequenzen haben. Die Praxis der Massenabmahnungen ist hier ebenfalls ein Problem, das viele kleine und mittelständische Unternehmen belastet. Das österreichische Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und die rechtliche Handhabung ähnlicher Fälle in Deutschland beeinflussen. Zudem zeigt es Website-Betreibern, dass sie sich gegen solche Abmahnungen wehren können. Ausblick

Der Anwalt der Abmahnerin hat angekündigt, vor den Obersten Gerichtshof zu gehen, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sollte das Urteil jedoch bestätigt werden, könnte dies ein wichtiger Schritt zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnpraktiken im gesamten deutschsprachigen Raum sein.

Für Website-Betreiber ist es dennoch ratsam, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um derartigen Abmahnungen vorzubeugen. Die Einbindung von Google Fonts beispielsweise kann durch das lokale Hosten der Schriftarten auf dem eigenen Server umgangen werden, wodurch keine IP-Adressen an Google übermittelt werden.

Insgesamt markiert das Urteil einen bedeutenden Sieg für die betroffenen Unternehmen und einen wichtigen Schritt zur Regulierung von Abmahnpraktiken im Bereich des Datenschutzes (MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB).

Weitere Artikel zum Thema

Pflichten und Rechte bei der Verwaltung der GästelistenFrank Beer
Die ungeliebten Gästelisten sind zuletzt wieder stark in den Fokus gerückt. In manchen Bundesländern hat die Polizei die Herausgabe für die Strafverfolgung verlangt und Politik und DEHOGA appellieren an Gastronomen und Gäste, richtige Daten einzutragen[...]
Kostenloser Download DSGVO-konformer Meldeschennaobim, Pixabay | IHA
Das Ausfüllen des Meldescheines beim Hotel-Check-in ist einer der Momente, dem Hoteliers im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) große Beachtung schenken und die bisherige Praxis einer Überprüfung unterziehen sollten. Der Hotelverband Deutschland (IHA) hat jetzt einen[...]
Mit Berichten Online-Marketing gezielt einsetzen.MicroStockHub | iStockphoto.com
Mit einem rollenbasierten Berichtswesen können Gastronomen und Hoteliers herausfinden, welche Onlinemarketing-Maßnahmen wirklich Umsatz bringen.[...]
WWS
Das „Gesetz zur Änderung des allgemeinen Befristungsrechts“ verschärft den Umgang mit Befristungen. Im Kern geht es unter anderem darum, dass sachgrundlose Befristungen nur noch 18 Monate statt zwei Jahre andauern dürfen. Auch Kettenbefristungen werden erschwert.[...]
Planday
Durch den momentan herrschenden Fachkräftemangel ist gutes Personal gerade hart umkämpft. Daher ist es für Arbeitgeber:innen das A und O, für die Belegschaft eine faire Arbeitsatmosphäre zu schaffen. New-Work-Maßnahmen und Digitalisierungsprozesse sind längst normal. Doch[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.