Anzeige
Suche

Urteil gegen Google Fonts-Abmahnungen: Ein bedeutender Sieg für  Website-Betreiber

Ein österreichisches Gericht hat zuletzt eine bedeutende Entscheidung getroffen: Die massenhaften Abmahnungen wegen der Verwendung von Google Fonts wurden als missbräuchlich eingestuft. Das Urteil betrifft über 30.000 Unternehmen, die wegen angeblicher Datenschutzverletzungen abgemahnt wurden.
Tingey Injury Law Firm

Hintergrund der Abmahnungen

Seit 2022 kursieren in Deutschland und Österreich Abmahnungen wegen der Nutzung von Google Fonts auf Websites. Google Fonts ist ein Dienst, der es ermöglicht, Schriftarten direkt von den Google-Servern zu laden. Dies führt allerdings dazu, dass IP-Adressen der Website-Besucher an Google übertragen werden – ein potenzieller Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Einige findige Anwälte sahen darin eine lukrative Einnahmequelle und verschickten massenhaft Abmahnungen, oft in Höhe von mehreren hundert Euro.

Das Urteil

Das Gericht in Österreich befand nun, dass das Vorgehen der Abmahnerin rechtsmissbräuchlich war. Der entscheidende Punkt: Die Abmahnerin nutzte automatisierte Programme, um Datenschutzverstöße zu erfassen und daraufhin Abmahnungen zu verschicken. Das Gericht sah darin eine
rechtsmissbräuchliche Ausnutzung der Abmahnpraxis. Das Aktenzeichen des Urteils lautet 30 C 30/23g (MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB).

Folgen für Deutschland

Dieses Urteil könnte auch in Deutschland weitreichende Konsequenzen haben. Die Praxis der Massenabmahnungen ist hier ebenfalls ein Problem, das viele kleine und mittelständische Unternehmen belastet. Das österreichische Urteil könnte als Präzedenzfall dienen und die rechtliche Handhabung ähnlicher Fälle in Deutschland beeinflussen. Zudem zeigt es Website-Betreibern, dass sie sich gegen solche Abmahnungen wehren können. Ausblick

Der Anwalt der Abmahnerin hat angekündigt, vor den Obersten Gerichtshof zu gehen, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Sollte das Urteil jedoch bestätigt werden, könnte dies ein wichtiger Schritt zur Eindämmung missbräuchlicher Abmahnpraktiken im gesamten deutschsprachigen Raum sein.

Für Website-Betreiber ist es dennoch ratsam, ihre Datenschutzpraktiken zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um derartigen Abmahnungen vorzubeugen. Die Einbindung von Google Fonts beispielsweise kann durch das lokale Hosten der Schriftarten auf dem eigenen Server umgangen werden, wodurch keine IP-Adressen an Google übermittelt werden.

Insgesamt markiert das Urteil einen bedeutenden Sieg für die betroffenen Unternehmen und einen wichtigen Schritt zur Regulierung von Abmahnpraktiken im Bereich des Datenschutzes (MKM + PARTNER Rechtsanwälte PartmbB).

Weitere Artikel zum Thema

Marek & Beier Fotografen
Ein Urteil, das Arbeitgeber im Gastgewerbe aufhorchen lässt: Google-Recherchen über Bewerber können zur bösen Falle werden, wenn die Spielregeln des Datenschutzes nicht beachtet werden. Rechtsanwalt Jens-Arne Former erklärt die Hintergründe zum Urteil und gibt Handlungsempfehlungen.[...]
Kanzlei Kühn & Hudak
Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung bedeutet einen Anpassungsbedarf für die meisten Arbeitgeber und betrifft Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 neu geschlossen oder geändert werden. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans erläutert die neue Rechtslage[...]
Taylor Davidson, Unsplash
Gastronomen brauchen oft einen langen Atem und einen kühlen Kopf. Vom Schreckgespenst „Negatives Online-Feedback“ bis hin zum Poltergeist „Personalmangel“ gibt es eine Reihe von Hürden, die Restaurantbesitzer überwinden müssen. Wie man am besten damit umgeht,[...]
tolgart | iStockphoto
Mit einem Anerkenntnisurteil vom 8. Juli 2020 hat das Landgericht Berlin nun entschieden, dass Google ab sofort in Deutschland gelegene Hotels auf seinen Suchergebnisseiten nur noch dann als „X-Sterne-Hotel“ anzeigen darf, wenn eine aktuell gültige[...]
Unternehmensnachfolge clever regeln und Fehler vermeiden.Lacheev | iStockphoto.com
Immer mehr Hotels und Restaurants werden im Rahmen der Unternehmensnachfolge verkauft. Transaktionsberater Prof. Dr. Holger Wassermann (Intagus) warnt vor einigen Fehlern, die einen Verkauf verhindern können.[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.