Suche

Verdacht des Arbeitszeitbetruges rechtfertigt Kündigung

Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitgeber oft schwer kontrollierbar und daher Vertrauenssache. Bereits der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit in einem elektronischen Zeiterfassungssystem falsch einträgt, kann eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
Anwaltskanzlei Dr. Reichert & KollegenAnwaltskanzlei Dr. Reichert & Kollegen
Anzeige

Das Urteil (vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28. 03. 2023, 5 Sa 128/22) ist für Arbeitgeber vor dem Hintergrund der vom EUGH und BAG für Arbeitgeber vorgegebenen Pflicht zur Arbeitszeiterfassung sehr interessant. Rechtsanwältin Dr. Sabine Reichert-Hafemeister LL.M ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und erläutert in diesem Beitrag das Urteil und die rechtlichen Handlungsmöglichkeiten für Arbeitgeber.

Worum ging es?

Der Arbeitnehmer konnte sich von zuhause aus mit Hilfe des Arbeitsplatzrechners im dienstlichen Zeiterfassungssystem einloggen. Er hatte sich mehrfach weit vor der tatsächlichen Arbeitsaufnahme im Dienstgebäude eingebucht. Seine Kündigungsschutzklage gegen die vom Arbeitgeber erklärte Kündigung war erfolglos. 

Kann ich als Hotelier oder Gastronom bei einem solchen Arbeitszeitbetrug kündigen?

Missbraucht der Arbeitnehmer das (elektronische) Zeiterfassungssystem, indem er falsche Zeiten einträgt, so verstößt er gegen seine dahingehende Rücksichtnahmepflicht, seine Arbeitszeit im elektronischen Zeiterfassungssystem ordnungsgemäß zu erfassen. Hierauf müssen Sie als Hotelier oder Gastronom, d.h. als Arbeitgeber vertrauen können. Bereits der dringende Verdacht von Falschangaben rechtfertigt daher die personenbedingte Kündigung, weil mit der Pflichtverletzung (Falscheinträge Zeiterfassung) ein Vertrauensbruch einhergeht. Dies hat für Sie als Arbeitgeber einen sog. untragbaren Eignungsmangel des Arbeitnehmers zur Folge, so die Richter im o.g. Urteil. 

Muss man den Arbeitnehmer vorher abmahnen?

Eine vorherige Abmahnung sei entbehrlich gewesen, so das LAG Mecklenburg- Vorpommern, da es sich um einen schwerwiegenden Pflichtverstoß gehandelt habe. 

Partner aus dem HORECA Scout
KOSITEK GmbH

Was ist als Hotelier oder Gastronom zu beachten, bevor gekündigt wird?

Beim Verdacht des Arbeitszeitbetruges sollten Sie als Arbeitgeber den Sachverhalt unbedingt gut aufklären. Ferner muss der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung angehört werden, d.h. Sie müssen ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Anderenfalls ist die Kündigung formal unwirksam.

Dr. Reichert & Kollegen, Kanzlei für Arbeitsrecht

Weitere Artikel zum Thema

HLB Treumerkur
Die letzten Wochen des Geschäftsjahres stehen bevor. Für Unternehmer eine wichtige Zeit, denn bevor die Bilanz für 2025 abgeschlossen wird, lassen sich oftmals noch finanzielle Spielräume schaffen und die Steuerlast senken. Gleichzeitig gilt es, die[...]
HLB Treumerkur
ready2order
Viele kleine Betriebe brauchen schnelle Liquidität – doch klassische Bankkredite sind oft zu langsam, zu komplex und an ihrer Realität vorbei. Mit readyMoney machen ready2order und finmid Finanzierung direkt über das Kassensystem möglich und bieten[...]
ready2order
David Garrison, Pexels
Ob nach einem Arbeitsunfall oder einer Gewalterfahrung: Wer seelisch verletzt wird, braucht schnelle und professionelle Unterstützung. Die BGN stellt dafür ein bundesweites Netzwerk spezialisierter Trauma-Experten bereit – damit Betroffene rasch die Hilfe erhalten, die sie[...]
David Garrison, Pexels
Haimo Wassmer
Unternehmer und Führungskräfte im Gastgewerbe stehen nicht nur operativen Herausforderungen gegenüber, sondern tragen auch eine erhebliche finanzielle Verantwortung. Damit wird der Schutz des Privatvermögens zu einem strategischen Gebot. Eine individuelle Asset-Protection-Strategie kann dazu beitragen, Vermögen[...]
Haimo Wassmer
NETGEAR
Gäste erwarten heute nicht nur Komfort und Service, sondern auch eine digitale Infrastruktur, die jederzeit zuverlässig funktioniert. Doch mit wachsenden Gästezahlen, neuen Services und steigenden Sicherheitsanforderungen stoßen viele Hotels und Restaurants an ihre Grenzen. Jörg[...]
NETGEAR
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.