TV-Experte Ulrich Jander rät zum Einbau von Chlorgas-Warngeräten. Zudem müsse man genügend Atemschutzmasken vorrätig halten. „Zu den häufigen manuellen Fehlern gehört, dass Kanister falsch an die Dosieranlage angeschlossen werden. So kann sich Chlorgas bilden. Wichtig ist, dass auch hier die zuständigen Mitarbeiter geschult und unterwiesen werden“, sagt Jander. Bei einem Chlorgas-Unfall ermittelt nicht nur die zuständige Polizei beziehungsweise Kripo. Wenn hier Menschen zu Schaden kommen, untersucht auch das Amt für Arbeitsschutz, welche Schutzmaßnahmen der Unternehmer getroffen hat.
Des Weiteren steht dann auch noch das Haftungsrecht im Raum. Dies werde oft verdrängt, weiß Jander zu berichten. „Hier sollte man darauf achten, dass die zuständigen Mitarbeiter durch die Lieferanten der Schwimmbad-Technik regelmäßig unterwiesen werden und dies dokumentiert wird“, so der Hotelexperte. Seit 1996 schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Unternehmer, also der Betreiber des Schwimmbades, gemäß dem Arbeitsschutzgesetz eine Gefährdungsanalyse zu erstellen hat. Diese Anlagen sind auch regelmäßig zu überprüfen. Weiterhin müssen persönliche Schutzausrüstungen vorgehalten werden wie Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Schürze und Atemschutzmaske. Darauf zu achten sei, so Jander, dass die richtigen Filter für die Atemschutzmasken verwendet werden und regelmäßig ausgetauscht werden. Sonst hätten die Masken keine Wirkung. „Es sollte im Hotel einen Notfallplan geben, wie man sich bei einem Chlorgas-Unfall verhalten soll“, rät Jander.
Bei Chlorgas-Unfällen gilt schnelles Handeln
• Gäste und Mitarbeiter sind unverzüglich von der Sachlage zu unterrichten. Panischen Reaktionen sollte beruhigend entgegengewirkt werden.
• Bei einem Chlorgas-Unfall sind sofort alle betroffenen Bereiche zu evakuieren und die Feuerwehr zu alarmieren.
• Wer mit Chlorgas in Berührung gekommen ist, sollte unverzüglich ins Krankenhaus transportiert werden, um sich ärztlich behandeln zu lassen.
Kam es zu einem entsprechenden Unfall wird im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens geklärt:
• Was haben Sie im Vorfeld für die Sicherheit getan?
• Sind die entsprechenden Mitarbeiter im Umgang mit den technischen Anlagen unterwiesen worden? Dies muss dokumentiert werden.
• In welchem Zustand ist die technische Ausstattung?
• Werden die Anlagen regelmäßig gewartet?
• Ist ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden?
• Gibt es eine Gefährdungsanalyse?
• Ist der Betreiber haftungsrechtlich abgesichert?