Gemeinschaftskonto kann ungewollte Steuerpflichten auslösen
Beim Oder-Konto können beide Kontoinhaber ohne die Zustimmung und ohne Unterschrift des jeweils anderen über das Gemeinschaftskonto verfügen. Das ist bei Ehegatten üblich – kann aber zu steuerlich negativen Situationen führen. Der Zufluss von Erbschaften, Verkaufserlösen, Boni, Dividenden oder Abfindungen auf das Gemeinschaftskonto kann als zu versteuernde Schenkung an den Mitinhaber des Kontos angesehen werden. Dr. Stephanie Thomas, Steuerberaterin und Fachanwältin für Steuerrecht, erläutert die Situation.