Ausschlaggebend dafür sind digitale Bezahlgeräte. Diese übernehmen entweder das Ausrechnen des Trinkgeldes, zwar auf den Cent genau, meist jedoch in einer festgelegten Höhe von mindestens zehn Prozent der Rechnungssumme. Oder die neuesten Touchscreens, die es auch in Deutschland zunehmend gibt, bieten eine Auswahlmöglichkeit von zum Beispiel 10, 15 oder 20 Prozent Trinkgeld an. Die Möglichkeit zum Ablehnen aller Vorschläge findet sich bei vielen Geräten nur nach längerem Suchen oder auf Nachfrage bei der Servicekraft, was Gästen oft zu peinlich ist. Außerdem tauchen solche Programmierungen inzwischen auch an Orten auf, an denen es bislang unüblich war, Trinkgeld zu geben, etwa im Backshop oder an einem Edel-Imbissstand.
Es stellen sich somit vier Fragen. Erstens: Hat sich das Trinkgeld in der deutschen Gastronomie von der freiwilligen Leistung eines Gastes zu einer „Pflichtveranstaltung“ entwickelt? Zweitens: Ist die bestehende „Faustregel“ zur Trinkgeldhöhe im Restaurant von fünf bis zehn Prozent der Rechnungssumme hinfällig? Drittens: Soll das Trinkgeld bei Kartenzahlung ausschließlich mit dieser bezahlt werden, statt es wie bislang empfohlen in bar dazuzulegen? Viertens: Zählen Selbstbedienungs-Einrichtungen, Imbissstände oder Bäckereien neuerdings im gastronomischen Sinn als „Trinkgeld-üblich“? Darauf vier klare Nein-Antworten, die allerdings mit Zusätzen versehen sind.
Umfragen der jüngsten Zeit zeigen: Die Zahl der Gäste, die im Restaurant ein Trinkgeld in der früher üblichen und in Deutschland nach wie vor empfohlenen Höhe zwischen fünf und zehn Prozent geben, sinkt beständig. Auch wenn es als freiwillig bezeichnet und „nur“ als eine gesellschaftliche Gepflogenheit angesehen wird, einen guten Service auch finanziell zu belohnen: Es ist und bleibt wünschenswert, dass Gäste diese Art des Dankes weiter pflegen und wenn möglich sogar den Prozentsatz etwas erhöhen. Schließlich macht die Inflation vor den Portemonnaies der in der Gastronomie Beschäftigten nicht halt. Wer also in Ausnahmefällen für besonders herausragende Leistung mehr als zehn Prozent geben möchte, braucht sich das nicht zu verkneifen. Ein Trinkgeld in bar dazuzulegen, ist nach wie vor kein Fauxpas, im Gegenteil: Mancherorts wird das sogar immer noch explizit gewünscht. Deshalb empfiehlt es sich, bei dem Besuch fremder Gastronomiebetriebe etwas Bargeld bei sich zu haben.
Überall dort, wo Selbstbedienung herrscht oder eine Speise beziehungsweise ein Getränk einem Gast lediglich auf die Theke gestellt statt gebracht wird, gilt: Niemand braucht sich durch ein Kartenlesegerät genötigt zu fühlen, entgegen üblicher deutscher Gepflogenheiten dort ein Trinkgeld zu geben.