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austindistel | Unsplash
DSGVO

1.000 € Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos

Das Arbeitsgericht Lübeck hat einer Mitarbeiterin einer Pflegeeinrichtung 1.000 Euro Schmerzensgeld für die unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf der firmeneigenen Facebookseite ihres früheren Arbeitgebers zugestanden. Das Unternehmen hatte keine Einwilligung der Arbeitnehmerin für diese Bildveröffentlichung eingeholt. Fehlende oder mangelhafte Einwilligungen wie in diesem Fall kommen in der Praxis regelmäßig vor. Wie sieht die Rechtslage bei der Veröffentlichung von Mitarbeiterfotos aus, worauf müssen Unternehmen achten und wie ist die Einwilligung zu gestalten?

petrenkod - iStockphoto.com
Digitalisierung

Fotos im Netz – das ist erlaubt

Prominente haben mit Essens-Bildern im Restaurant oder Zuhause einen Trend geschaffen. Unter dem Hashtag #foodporn gibt es für diese Erscheinung auch einen Namen. Doch müssen Köche, Hoteliers und Gastronomen die Verbreitung von Fotos ihrer Gerichte tolerieren? Was müssen Konsumenten beachten, wenn sie Bilder bei Facebook, Instagram oder auf ihrer eigenen Webseite hochladen?

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