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BGN hilft bei Ermittlung der psychischen Belastung

Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung auch die psychische Belastung zu berücksichtigen. Eine Beschäftigtenbefragung dazu ist ein möglicher erster Schritt im Gesamtprozess der Gefährdungsbeurteilung. Mitarbeiter können jetzt eine Befragung der BGN durchlaufen und erhalten eine kostenlose Auswertung.
Gadiel Lazcano, Unsplashh

Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) bietet gemeinsam mit dem Arbeitsmedizinischen und Sicherheitstechnischen Dienst der BGN (ASD*BGN) Mitgliedsbetrieben mit mehr als 50 Beschäftigten eine Online-Befragung der Beschäftigten zur Ermittlung dieser arbeitsbedingten Belastung an. Die BGN übernimmt die Auswertung der Befragungsergebnisse und stellt jedem teilnehmenden Betrieb einen detaillierten Ergebnisbericht zur Verfügung. Dieser enthält auch Anregungen für das weitere Vorgehen.

Ein weiterer Vorteil: Betriebe erhalten für die Teilnahme 10 Punkte beim BGN-Prämienverfahren.

Weiterführende Informationen auf den BGN-Internetseiten bgn.de, Shortlink 1520, „Psychische Gefährdungen am Arbeitsplatz“

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