Anwaltskanzlei Dr. Reichert & KollegenRecht und Finanzen
Verdacht des Arbeitszeitbetruges rechtfertigt Kündigung
Arbeitszeiterfassung ist für Arbeitgeber oft schwer kontrollierbar und daher Vertrauenssache. Bereits der Verdacht, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit in einem elektronischen Zeiterfassungssystem falsch einträgt, kann eine personenbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen
