CARTIST, UnsplashGeld & Finanzen
Neuberechnung nach BGN-Gefahrtarif ab 2025
Zum Jahresbeginn 2025 tritt der neue Gefahrtarif der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) in Kraft. Auf dieser Grundlage berechnet die BGN die Beiträge für ihre Versicherungs- und Betreuungsleistungen.

