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EU-Recht

Daisy-Daisy | iStockphoto
Recht & Finanzen

Online-Verkäufe: Marktplatzsperre ohne Unternehmerbescheinigung?

Seit Januar 2019 haften elektronische Marktplatzbetreiber für unbezahlte Steuern von Online-Verkäufern, die diese digitalen Plattformen nutzen. Daher müssen auch Gastronomen, die über Online-Lieferplattformen Speisen verkaufen, eine steuerliche Unternehmerbescheinigung als Nachweis vorlegen, um eine Marktplatzsperre zu vermeiden. Laut EU-Kommission verstößt diese deutsche Regelung allerdings gegen EU-Recht. Benötigen Gastronomen diese Unternehmerbescheinigung dennoch oder entfällt diese Verpflichtung wegen EU-Rechtswidrigkeit?

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