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TÜV SÜD

Jari Hytönen, Unsplash
Management

TÜV SÜD informiert über Lebensmittelkennzeichnung auf der Speisekarte

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt seit über zehn Jahren die Kennzeichnung von Allergenen, Nährwerten und Herkunftsangaben. Auch beim Essen außer Haus – im Restaurant, in der Kantine oder Mensa – müssen Allergene und Zusatzstoffe angegeben werden. Für Gastronomie und Catering heißt das: Rezepturen müssen genau eingehalten werden. TÜV SÜD gibt einen Überblick über die wichtigsten Pflicht- und freiwilligen Angaben auf Speisekarten.

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