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Steuerliche Fußangeln bei der Mitarbeiterverpflegung

Sowohl in der Hotellerie als auch in der Gastronomie gehört es schon fast zur Selbstverständlichkeit, dass für die Mitarbeiter ein Essen zur Verfügung gestellt wird. Allerdings ergeben sich aus dieser Wohltat steuerliche Konsequenzen, die immer häufiger bei Betriebsprüfungen für Diskussionen sorgen.
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Konkret geht es um den Fall von Vincent Klink, Chef der Wielandshöhe in Stuttgart, von dem das Finanzamt 16.000 Euro für ein Essen, das es gar nicht gegeben hat, haben wollte. Gegenüber der Stuttgarter Zeitung erläuterte Klink, dass Sonntag und Montag Ruhetag sei – es also auch kein Personalessen gibt. Dies steht in den Arbeitsverträgen nicht drin, was für Klink „logisch“ ist. Der Betriebsprüfer sah das anders und verlangte die Lohnsteuer für Essen, das es gar nicht gab. Klink spricht von „Raubstaat“, verzichtete aber auf eine Klage – und zahlte.

„Die Leiderfahrung des Herrn Klink mit dem Finanzamt ist bei Weitem kein Einzelfall, sondern im Gegenteil Ergebnis einer zunehmend restriktiven Anwendung steuerrechtlicher Vorschriften im Zuge von Lohnsteueraußen- und Sozialversicherungsprüfungen“, sagt Andreas Nastke, Fachautor für Steuerrecht von lohnconsult. Konkret: Erhält ein Mitarbeiter des Gastgewerbes Mahlzeiten von seinem Arbeitgeber verbilligt oder gratis, so stellt dies einen sogenannten steuerpflichtigen Sachbezug dar. Nach allgemeiner Rechtsauffassung geht das Finanzamt hier grundsätzlich davon aus, dass, wer einen ganzen Tag in einem Restaurant-Betrieb arbeitet, auch in diesem verköstigt wird. Diese sogenannte Anscheinsvermutung hat die Folge, dass es hier also weniger auf den tatsächlichen Verzehr selbst als vielmehr alleine auf die Möglichkeit (Potenzial) zum Verzehr ankommt. Man spricht deshalb von Potenzialtheorie. Hiernach werden also (Phantom)-Mahlzeiten besteuert, die niemals konsumiert wurden.

„Über den Sinn oder gar die (Un)-Gerechtigkeit solcher Regeln kann man durchaus geteilter Auffassung sein – in der steuerrechtlichen Praxis kommt es aber häufig vor“, so Nastke.

Praxistipp

„Das Finanzamt ist regelmäßig damit zufrieden, wenn eine Strichliste geführt wird, die den tatsächlichen Konsum der Mitarbeiter tagesgenau dokumentiert.  Dies ist zugegebenermaßen ein zusätzlicher Aufwand. Einfacher geht es, so Nastke, mit dem LohnManager by lohnConsult, einer webbasierten Anwendung für Gastronomiebetriebe, die den gesamten Lohnvorbereitungs- und Verwaltungsaufwand auf einen einfach zu bedienenden Bruchteil reduziert und dabei automatisch die Kosten optimiert. Die Software bietet unter anderem eine Zeiterfassung mit „Mahlzeiten“-Automatik. Hier erfolgt die arbeitstägliche Dokumentation auch von Mahlzeiten vollautomatisch in Abhängigkeit der eingetragenen Arbeitszeiten.

www.lohnmanager.info

> Dr. Andreas Nastke / lohnConsult
Fachautor für Steuerrecht

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