Aus Sicht der österreichischen Regierungskoalition erhöht das neue Gesetz die individuelle Wahlfreiheit: „Wenn Arbeitnehmer wollen, können sie mehr arbeiten und bei vollen Zuschlägen mehr Geld verdienen oder mehr Freizeitblöcke in Anspruch nehmen.“ Die EU-Arbeitszeitrichtlinie erlaubt Zwölf-Stunden-Tage und 60-Stunden-Wochen unter der Bedingung, dass die Arbeitszeit innerhalb von 17 Wochen durchschnittlich 48 Stunden pro Woche nicht übersteigen darf. Insofern stehen Zeiten mit langer Arbeitszeit also generell freie Tage oder Wochen mit weniger Arbeit gegenüber.
„Die politischen Entscheidungsträger in Deutschland können sich nicht weiter der überfälligen Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes verschließen“, reagierte DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges auf die Entwicklungen im Nachbarland. „Wir erwarten, dass auch hierzulande für alle Betriebe und Mitarbeiter Lösungen geschaffen werden. Politik und Gewerkschaften müssen endlich einsehen, dass sich die Lebenswirklichkeiten verändert haben und die aktuellen Regelungen nicht mehr zeitgemäß sind. „ Wir benötigen mehr als die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Experimentierräume!“ Fehlende Flexibilität bei der täglichen Höchstarbeitszeit stellt nach Ansicht des DEHOGA eines der Haupthindernisse für eine intelligente, an den Bedürfnissen von Gästen, Mitarbeitern und Unternehmen orientierte Arbeitszeitgestaltung in Hotellerie und Gastronomie dar „Das muss sich endlich ändern und dafür werden wir weiter kämpfen!“, so Hartges.
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