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BGN-Sicherheitstipp: Alarmieren und Evakuieren

Bei Extremereignissen wie Bränden oder Explosionen müssen sich alle sofort sicher und schnell aus aus dem gefährdeten Bereich entfernen. Jeder muss einen Alarm mitbekommen und wissen, was er jetzt zu tun hat. Wie das zu bewerkstelligen ist, darüber sollte sich jeder Arbeitgeber beizeiten Gedanken machen. Denn wenn der Alarm schrillt, ist es dafür längst zu spät.

Jonas-Augustin, PixabayJonas-Augustin, Pixabay

Mit der DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ gibt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) besonders Unternehmern kleiner und mittelständischer Betriebe eine Arbeitshilfe an die Hand, mit der die Verantwortlichen im Betrieb die notwendigen Maßnahmen für die Alarmierung und Evakuierung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln können. Das geht von der Frage, wer ortsfremde Kunden und Besucher oder auf Hilfe angewiesene Beschäftigte unterstützt über die Einrichtung von Sammelpunkten bis hin zur Organisation der Ersten Hilfe. Checklisten beispielsweise für Sicherheitshinweise und Beschilderungen oder Meldewege und Sofortmaßnahmen sind hilfreiche Informationen zur Vorbereitung auf den Fall der Fälle.

Die BGN rät, den Ernstfall zu proben, also im Rahmen von betrieblichen Unterweisungen und Alarmübungen zu trainieren. So können die praxisbezogenen Lösungswege der Handlungshilfe an die Gegebenheiten im Betrieb angepasst werden.

Zum Herunterladen der Broschüre „Alarmierung und Evakuierung“.

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