Über diesen Betrag hinaus können Unternehmen ab dem 01.01.2019 pro Arbeitstag nun maximal 6,40 Euro abgabenfrei zur Verpflegung der Mitarbeiter nutzen, da der Staat die Mitarbeiterverpflegung steuerlich fördert. Von den höheren Verpflegungswerten profitieren mehr als 7,5 Millionen Arbeitnehmer, die eine Betriebskantine nutzen und rund 500.000 Verwender von Restaurantschecks, wie dem Sodexo Restaurant Pass.
Mit dem so genannten Sachbezugswert wird der steuerliche Wert für ein Mittagessen bemessen. Über diesen Wert hinaus können Unternehmen das Gehalt der Mitarbeiter steuerfrei erhöhen, wenn ein Essenszuschuss in Form von Restaurantschecks statt Bargeld gewährt wird. Die Mitarbeiterverpflegung ist also kein geldwerter Vorteil, den viele Unternehmen als Kostenfaktor fürchten, sondern im Rahmen der Lohnsteuerrichtlinie frei von Steuern und Sozialabgaben. Mit einem Verpflegungszuschuss können Unternehmen ab Januar 2019 den Nettolohn der Angestellten sehr effizient erhöhen und zwar um bis zu 1.408 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.