Neues DEHOGA-Merkblatt zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln
Ab dem 1. September 2022 ändern sich die Regelungen zur Übermittlung der erforderlichen Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Neuerungen betreffen auch Lebensmittelunternehmen wie zum Beispiel Restaurants, Großküchen und ähnliche Einrichtungen der Lebensmittelversorgung.