Bei coronabedingter Schließung: 50 % Mietminderung möglich
Ein neues Gerichtsurteil lässt aufhorchen: das Kammergericht Berlin hat entschieden, dass die Gewerbemiete für die Zeit staatlich angeordneter Schließungen wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage auf die Hälfte herabgesetzt werden kann. Das gelte generell, eine Existenzbedrohung des Mieters müsse nicht im Einzelfall festgestellt werden.