Wer Veranstaltungsräume vermietet, muss sich immer wieder einmal mit unbequemen Gästen auseinandersetzen. Während es sich meist um aus dem Ruder laufende Privatveranstaltungen handelt, ist der Umgang mit rechtsextremistischen Personengruppen und Parteien mit besonderer Vorsicht zu handhaben.
Wie versuchen Rechtsextreme, Räumlichkeiten für Veranstaltungen zu mieten?
Häufig wird eine private Geburtstagsfeier oder eine Sportveranstaltung als Anlass bei der Anfrage angegeben. Im Nachhinein entpuppen sich die harmlos klingenden Veranstaltungen als Liederabende mit rechtsextremistischen Gedankengut, Parteiveranstaltungen oder Konzerte mit Bands der rechten Szene. So passiert 2019 im hessischen Mühltal – eine als Geburtstagsfeier getarnte Veranstaltung in einer Waldhütte wurde als Ansammlung rechtsextremer, zum Teil polizeibekannter Besucher und einem bekannten rechtsextremen Liedermacher aufgedeckt. Über einen Hinweis hatte die Polizei hier über die Ansammlung zum Teil ortsfremder Nummernschilder mehrere Halter der rechten Szene zuordnen können, bei einer Personenbefragung ergab sich, dass der Mieter keinesfalls Geburtstag hatte. Alle Personen erhielten einen Platzverweis, verbotene Waffen wurden konfisziert.
Der potenzielle Mieter ist meist nicht auf den ersten Blick als (Rechts-) Extremist erkennbar. Doch es gibt einige Hinweise, die Vermieter im Hinterkopf behalten sollten: Einige Daten sind aufgrund ihrer Bedeutung für die rechte Szene besonders beliebt, zum Beispiel Hitlers Geburtstag am 20. April, der 21. Juni beziehungsweise 21. Dezember als traditionelle Termine für „Sonnwendfeiern“ oder der 17. August als Todestag von Rudolf Heß. Außerdem bestehen die Mieter auf Selbstverköstigung und verzichten auf die Ausgestaltung der Räumlichkeiten durch den Vermieter.
Welche Gefahren entstehen für mich als Vermieter?
Neben der Rufschädigung ist es nicht selten, dass bei Veranstaltungen der rechten Szene Straftaten begangen werden. Das Portfolio reicht hier von der Verbreitung verbotener Propagandamittel über Tatbestände der Volksverhetzung und der Verkauf von Bild- und Tonträgern mit indizierten Inhalten. Außerdem kommt es häufig im Umfeld der Veranstaltungen zu Gewalttätigkeiten und Vandalismus.
Wie kann ich mich als Vermieter der Veranstaltungsräume im Vorfeld schützen?
Auch jenseits der Vorbeugung gegen rechtsextreme Mieter sollte immer ein schriftlicher Mietvertrag geschlossen werden. Eine wirksame Rücktrittsklausel (§ 346 BGB) hilft, den Vertrag gegebenenfalls aufzulösen. Wer keinen schriftlichen Mietvertrag als Vorlage hat, sollte auf rechtlich abgesicherte Musterverträge für die Vermietung von Veranstaltungsräumen zurückgreifen.
Der Anlass der Veranstaltung und die Anzahl der zu erwartenden Gäste sollten ebenfalls schriftlich festgehalten werden. Wird eine Geburtstagsfeier angemeldet und stattdessen eine extremistische Veranstaltung abgehalten, kann der Vermieter sich auf die arglistige Täuschung berufen und die Veranstaltung beenden (lassen) oder – falls es im Vorfeld erkannt wird – den Mietvertrag kündigen.
Im Mietvertrag können auch Klauseln zur Art der Veranstaltung fixiert werden, so dass bei einer Zuwiderhandlung auch hier die problemlose Kündigung des Mietvertrages möglich ist.
Sinnvoll ist es auch, die gängigen Symbole und Termine rund um die extremen Szene zu kennen und somit rechtzeitig vorgewarnt zu sein.
Was mache ich, wenn ich während der Veranstaltung den rechtsextremen Hintergrund bemerke?
Wer erst im Lauf der Veranstaltung den rechtsextremen Hintergrund derselbigen bemerkt, sollte sich umgehend mit der zuständigen Polizeidienststelle in Verbindung setzen.
Was sagt der DEHOGA?
Gerald Kink, Präsident des DEHOGA Hessen, ruft zur Vorsicht auf: „Das Gastgewerbe steht für Weltoffenheit und Toleranz. In unseren Betrieben ist schon ihrer Natur nach kein Raum für Extremismus gleich welcher Couleur, kein Platz für Ausgrenzung oder Diskriminierung. Doch zuweilen geraten Gastronomen und Hoteliers unversehens in den Fokus der medialen Berichterstattung, wenn sich erst während der Durchführung einer Veranstaltung ihr möglicherweise verfassungsfeindlicher Charakter herausstellt. Dann laufen sie Gefahr, einen erheblichen Rufschaden zu nehmen. Und das, obwohl sie bei Buchung der Veranstaltung durch ihre Gäste keinen blassen Schimmer haben konnten, was ihnen ins Haus steht“.
Die Broschüre kann hier kostenlos als PDF heruntergeladen werden.