Suche

Darf der Krankgeschriebene früher wiederkommen oder nicht?

Wie geht man als Unternehmer mit einem Mitarbeiter um, der eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) hat, aber trotzdem arbeiten möchte?

Der „gelbe Schein“, den ein Mitarbeiter vorlegt, ist bei Arbeitgebern ähnlich beliebt wie Rückenschmerzen oder eine Steuerprüfung. Eine Krankmeldung zieht häufig einiges an Organisation und Improvisation nach sich, auf die man gerne verzichten könnte.

Es gibt allerdings den – wenn auch seltenen Fall -, dass ein Mitarbeiter vor Ablauf der angenommenen Arbeitsunfähigkeit wieder arbeiten möchte. Was dann? Es kursieren teils sonderliche Annahmen, vor allen Dingen im Internet, dass man sich erst „durch den Arzt gesundschreiben lassen müsse“ oder man ansonsten nicht versichert sei.

(Foto: © Alexander Raths – fotolia.com)

Partner aus dem HORECA Scout

Dies ist ziemlicher Unsinn, der sich durch Lektüre des Vordrucks „Gelber Schein“ schnell entlarven lässt. Auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung lautet der relevante Passus, aus dem die Antwort hergeleitet werden kann „voraussichtlich arbeitsunfähig bis einschließlich oder letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit“.

Das bedeutet, dass die Krankheitsmeldung eine Art Prognoseentscheidung des ausstellenden Arztes ist. Es ist aber kein Arbeitsverbot. Der Arzt nimmt aufgrund der Untersuchung an, dass der Arbeitnehmer voraussichtlich so und so lange arbeitsunfähig sein wird. Da aber selbst Ärzte nicht immer wissen, was morgen sein wird und wie sich Krankheiten entwickeln, eröffnet die „Voraussichtlichkeit“ einen gewissen Spielraum für einen früheren Wiedereinstieg. Versicherungsrechtlich ist das unproblematisch. Es gibt auch keine Hinweis- oder Anfragepflicht bei Krankenkassen oder Ärzten – weder für den Arbeitgeber noch für den Arbeitnehmer.

Was bedeutet das für die Praxis? Fälle, in denen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter früher als „voraussichtlich“ wieder am Arbeitsplatz erscheinen und von sich aus arbeiten wollen, dürften die Ausnahmen bleiben. Wenn der krankgeschriebene Mitarbeiter aber aus freien Stücken trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung arbeiten möchte, darf er dies tun. Die Betonung liegt darauf, dass der Arbeitnehmer auf die Idee kommt, vorzeitig wieder zu arbeiten, und nicht der Arbeitgeber. Sollte sich herausstellen, dass der Arbeitgeber auf die Entscheidung Einfluss genommen hat, könnte der Schuss dann nach hinten losgehen, wenn es in dieser Zeit zu einem Arbeitsunfall und damit Versicherungsfall kommen sollte.

Lesen Sie auch
Künstliche Intelligenz, KI und AutomationSoftware und SystemeMarketingRevenuemanagement
Hotelsuche im Wandel: Wie KI und Social Media den Weg zur Buchung verändern

Zum guten Schluss: Nach der Wiederaufnahme der Arbeit muss selbstverständlich Gehalt gezahlt werden, die Entgeltfortzahlung entfällt. Zumindest umlageversicherte Betriebe, die von der Krankenkasse eine Erstattung der Entgeltfortzahlung erhalten, sollten dies unbedingt der Krankenversicherung melden!

Access Hospitality
Künstliche Intelligenz, KI und Automation

Hotelsuche im Wandel: Wie KI und Social Media den Weg zur Buchung verändern

Reisende starten ihre Hotelsuche heute auf TikTok, Instagram oder bei KI-Diensten wie Perplexity – nicht mehr nur bei Google. Was bedeutet das für Häuser, die künftig noch gefunden und gebucht werden wollen? Zwischen Stammdatenpflege, Bewertungsmanagement und Social-Media-Strategie entscheidet sich, wer in den neuen Antwortmaschinen auftaucht – und wer unsichtbar bleibt.

Vitaly Gariev, Pexels
Branche und Trends

Was Fußballfans rund um die WM bestellen – und was das für Betriebe zeigt

Während der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2026 hat ein großer Lieferdienst erstmals ausgewertet, was deutsche Fans vor und nach Spielen bestellen. Das Ergebnis überrascht: Die stärksten Zuwächse finden sich nicht bei Bier und Pizza, sondern bei Partydekoration und Einweggeschirr. Die Daten zeigen, wie sehr Fußball-Großereignisse zum gemeinsamen sozialen Ritual geworden sind – mit klaren Mustern bei Vorbereitung und Verarbeitung.

Weitere Artikel zum Thema

Winterhalter Deutschland GmbH
Der Spülmaschinenherstellter Winterhalter ruft zum zweiten Mal zur Wahl des „Spülers des Jahres" auf. Die Auszeichnung richtet sich an Mitarbeiter in der Spülküche, deren Arbeit für den Betriebsablauf unverzichtbar ist, aber selten öffentliche Anerkennung findet.[...]
Winterhalter Deutschland GmbH
Privat
Eine junge Führungskraft, die schon als Kind von der Hoteldirektion träumte, gewinnt den Deutschen Hotelnachwuchs-Preis 2026. Doch was hält jemanden in einer Branche, die fordert, fordert und manchmal an die Grenzen bringt? Ein Gespräch über[...]
Privat
Emma Dau, Unsplash
Schichtdienst, hohe Fluktuation, knappe Personaldecke – die Hotellerie steht unter Druck. Sandra Himmeldirk, Head of People & Culture bei den 25hours Hotels, erklärt im Gespräch mit dem IST-Studieninstitut, was modernes Personalmanagement in der Branche heute[...]
Emma Dau, Unsplash
LudgerA, Pixabay
Im April 2026 startete in Wiesbaden ein neuer Jahrgang der Mineralwassersommelier-Ausbildung. Die seit 20 Jahren etablierte Qualifizierung des Handelsverbandes für Heil- und Mineralwasser vermittelt Fachkräften aus Gastronomie und Handel das notwendige Rüstzeug für eine kompetente[...]
LudgerA, Pixabay
Patrick Steeger
Während die Fluktuationsrate im Gastgewerbe bei 68 Prozent verharrt und der Krankenstand historische Höchstwerte erreicht, kämpfen Hotels und Restaurants mit strukturellen Personalproblemen. Kann systematisches Gesundheitsmanagement hier mehr sein als nur eine Symptombekämpfung? Ein Blick auf[...]
Patrick Steeger
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.