Ordnungsgemäß und zehn Jahre lang. Dies verlangen die Vorgaben der GoBD, der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Ein Ausdruck der E-Mails reicht nicht aus. In den meisten Fällen wird dazu ein E-Mail-Archiv-System nötig sein. Unternehmer sollten aber schnell sein: Buchführungen können formell verworfen werden, wenn die GoBD nicht eingehalten werden.
- Buchführung
E-Mails 10 Jahre speichern
Seit Jahresbeginn müssen alle Unternehmer alle geschäftlichen E-Mails speichern.
- Online-Redaktion
- Geschätzte Lesezeit: < 1 Minute
Online-Redaktion
Mit Begeisterung für die Branche, Liebe zum Detail und Spaß an der Recherche für spannende Beiträge arbeiten wir in der Redaktion des Gastgewerbe-Magazin Online-Portals. Lassen Sie sich inspirieren, sichern Sie sich neueste Infos und Updates zu den relevanten Themen des Gastgewerbes.
Weitere Artikel zum Thema
- Urteil
Eine Hotelkette wurde von einem Fotografen abgemahnt, weil sie Bilder auf ihrer Website und auf Buchungsportalen verwendet hat, auf denen Fototapeten mit (angeblich) vom Abmahner geschaffenen Werken zu sehen sind. Das Landgericht Düsseldorf musste nun[...]
- 10aus7 in Woche 46/2018
Jeder 4. Mitarbeiter der Gastronomie lässt die gesetzlich vorgeschriebene Pause wegen zu viel Arbeit ausfallen. Außerdem: Wie Gäste am liebsten bezahlen und welcher Wachstum im Tourismus durch religiös konformen Urlaub möglich ist.[...]
- Verarbeitung personenbezogener Daten
Das Datenschutz-Risiko sollte in allen Betrieben der Gastronomie und Hotellerie konkret analysiert und durch optimiertes Datenschutzmanagement minimiert werden.[...]
- Risikominimierung durch Qualitätsmanagement
Ohne einen effektiven und professionellen Datenschutz birgt die rasant anwachsende Digitalisierung ein nahezu unkalkulierbares wirtschaftliches Risiko für Kunden, Partner und Mitarbeiter. Der Unternehmer muss durch Transparenz und Risikominimierung in der Datenverarbeitung Vertrauen in den eigenen[...]
- Verantwortliche haften immer
Aus der Datenschutzgrundverordnung und dem Bundesdatenschutzgesetz ergeben sich Risiken für Führungskräfte, wie z.B. Geschäftsführer, Inhaber und IT-Leiter. Dieser Personenkreis kann jetzt persönlich – ergo als "natürliche Personen" – bei Verletzungen der Datenschutzbestimmungen zur Rechenschaft[...]