Fenster auf und Stoßlüften – das ist der einfachste Weg, um den Vorgaben durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bei der Belüftung von Arbeitsräumen zu entsprechen. Wie oft und wie lange hängt ab von der Raumgröße und der Anzahl der Gäste im Raum, denn 1000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen. Diese Grenzkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Die BGN hat einen einfachen Lüftungsrechner online gestellt, mit dem jeder ermitteln kann, wie oft er in Corona-Zeiten seine Räume lüften muss, wenn keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden sind.
- Infektionsschutz
BGN stellt Lüftungsrechner online
Um der Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken und die Mitarbeiter zu schützen, hat sich bereits eine entsprechende Raumdurchlüftung an Arbeitsplätzen als äußerst wichtig erwiesen. Doch genaue Angaben in Bezug auf Lüftungsintervalle sind häufig nicht bekannt. Die BGN hat nun einen Lüftungsrechner entworfen, der die Lüftungsintervalle bei jeweiliger Raumgröße und Mitarbeiterzahl vorgibt.
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