Suche
Anzeige

AGB: Drei Buchstaben mit großer Wirkung

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind ein Muss für jeden Unternehmer, um ihn vor dem Totalschaden eigener Forderungen zu bewahren. Sie sollten Grundlage aller Geschäftsabschlüsse sein, rät Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH.
AGB sollten Bestandteil von Angebot, Auftrag und Rechnung sein.Aymanjed | Pixabay
Anzeige

„In seinen Geschäftsbedingungen trifft ein Unternehmer zum Beispiel Regelungen bezüglich der Zahlungsmodalitäten, des Eigentumsvorbehaltes, des genauen Leistungsumfangs sowie für andere, für die Geschäftsabwicklung wichtige Bereiche. Schließt er dann Verträge mit Kunden auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen, so sind sie (für beide Seiten) bindend“, erläutert Drumann die Bedeutung der AGB.

Bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommt es auf die Formulierungen an, denn nicht jedes Unternehmen ist gleich – und das selbst innerhalb einer Branche. Bernd Drumann rät deshalb zum sorgfältigen Formulieren – besser noch zum Formulierenlassen. Vom Mitbewerber abzuschreiben ist dabei genauso wenig ratsam wie die gedankenlose Übernahme von Vorlagen aus dem Internet. Das kann allenfalls eine Grundlage bieten, die dann an die individuellen Bedürfnisse des eigenen Unternehmens angepasst werden muss.

Beratung und Unterstützung zu diesem Thema bieten auch Kammern und Berufsverbände. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte sich seine Geschäftsbedingungen individuell von einem Anwalt formulieren lassen; die Kosten hierfür sollte man vorab erfragen. Der Anwalt kennt die aktuelle Rechtslage und haftet für die Rechts- und Abmahnsicherheit der von ihm erstellten Klauseln. Dies ist besonders wichtig, weil zum Schutz des Geschäftspartners (vor allem bei Verbrauchern) viele Klauseln in AGB unwirksam sind und ersatzlos wegfallen, wie etwa überhöhte Schadenspauschalen oder Stornogebühren und eine Freizeichnung von jeder Haftung.

Nach der Erstellung der AGB geht es dann aber auch um deren Anwendung. „Sind die Geschäftsbedingungen nicht klarer Bestandteil der abgeschlossenen Verträge, nützen alle noch so sorgfältig ausgearbeiteten Formulierungen nichts“, gibt Drumann zu bedenken. Und hierbei ist nun ganz wichtig, dass bereits vor Vertragsabschluss, also bereits beim Angebot, der Hinweis an den Kunden ergeht, dass die Lieferung oder Leistung auf der Basis der Geschäftsbedingungen erbracht wird. Die AGB erstmalig in der Auftragsbestätigung zu erwähnen, kann bereits problematisch sein, wenn der Kunde ihnen nicht noch einmal zustimmt. Der alleinige Hinweis in der Rechnung ist in der Regel nicht ausreichend.

„AGB sind ein gutes ‚Fundament‘, wenn auch kein ‚Allheilmittel‘“, sagt Drumann. „Wer als Unternehmer ohne Allgemeine Geschäftsbedingungen Verträge schließt, handelt fast schon fahrlässig.“

5 Tipps für die AGBs

B2B oder B2C

Für die Zusammenarbeit mit Unternehmen gelten andere Rechte als für den Endverbraucher. Wer aus beiden Kreisen Gäste und Kunden hat, sollte zwei AGBs formulieren, denn Verbraucher haben andere Rechte als Unternehmen.

Kleingedrucktes

Die AGBs werden oft als „Kleingedrucktes“ bezeichnet. Doch so klein dürfen sie gar nicht sein. Dies gilt im Hinblick auf die Schriftgrößte, aber auch auf das Verständlichkeitsgebot. Klare und eindeutige Formulierungen sind besser als Mehrdeutiges.

Individuelle Formulierungen

Copy and Paste ist einfach – aber nicht zielführend. Das ist sowohl ein Verstoß gegen das Urheberrecht, aber kann auch dazu führen, dass einige Passagen für das eigene Unternehmen nicht passend sind. Beratung durch Experten ist in diesem Fall zwingend geboten, zumal diese dann auch für eventuell auftretende Probleme haften.

AGBs als Grundlage

Bei allen Vereinbarungen und zu einem möglichst frühen Zeitpunkt sollte auf die AGBs hingewiesen werden. Das Einverständnis zu den AGBs kann man sich beispielweise durch eine Unterschrift schon im Angebot bestätigen lassen.

Absprachen überwiegen

Was ausgemacht ist, gilt. So steht es im § 305b des BGB. Individualabsprachen haben immer Vorrang vor den AGBs, auch wenn diese nur mündlich vereinbart wurden.

 

Weitere Artikel zum Thema

gopixa | iStockphoto
Ab 2021 sollen nur noch „echte Zusatzleistungen“ des Arbeitgebers steuerbegünstigt sein. Der Gesetzgeber plant diesbezüglich eine Verschärfung der Zusätzlichkeitsvoraussetzung für Sachbezüge, Zuschüsse und andere Leistungen, um Gehaltsumwandlungen und Steuergestaltungen nicht weiter zu privilegieren.[...]
Jens Bormann
Die Konjunktur ist nachhaltig beschädigt und wird mindestens bis Ende 2021 brauchen, um das Vorkrisenniveau wieder zu erreichen. Besonders das Gastgewerbe ist davon betroffen. Es kommt als für Unternehmen darauf an, so schnell wie möglich[...]
Phynart Studio | iStockphoto
Der schönste Tag im Leben fällt in Pandemiezeiten vielleicht anders aus als viele ihn planten, aber unter den aktuellen Bedingungen wird weiterhin geheiratet. Auch viele kleine Händler und Unternehmen generieren ihre Einnahmen durch Hochzeiten. SumUp,[...]
PublicDomainPictures | Pixabay
Immer wieder das gleiche Spiel: Gäste reservieren einen Tisch, erscheinen aber doch nicht. Ein echtes Problem, mit dem die Gastronomie schon lange zu kämpfen hat. Doch es gibt effektive Möglichkeiten, um die Zahl der No-Shows[...]
PeopleImages | iStockphoto
In Wuppertal gibt es die günstigsten Restaurants in Deutschland, gefolgt von Dortmund, Krefeld und Kassel. Das ergab die große Analyse vom Online-Portal Speisekartenweb.de, das die Preise von über 5.000.000 Gerichten in ca. 40.000 Restaurants analysiert[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.