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Worauf Unternehmer bei der Vermögensnachfolge achten sollten

Ob Bargeld, Immobilien oder Unternehmensanteile: Die Deutschen vererben immer mehr. Dabei können aber viele Fehler passieren. Worauf Unternehmer also bei der Vermögensnachfolge achten müssen, erläutert Düsseldorfer Rechtsanwalt, Steuerberater und Experte für Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel.

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Wieviel Vermögen wird Deutschland derzeit vererbt?

Zwischen 200 und 400 Milliarden Euro werden derzeit jedes Jahr in Deutschland laut Schätzungen vererbt. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge beispielsweise hat errechnet, dass in den zehn Jahren von 2015 bis 2024 insgesamt 3067 Milliarden Euro vererbt werden. Dazu kommen kaum schätzbare unternehmerische Vermögenswerte. Experten und Forschungsinstitute wie das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM Bonn) sprechen von mehreren 10.000 Unternehmen jährlich, in denen sich aus Altersgründen an der Spitze ein Wechsel anbahnt. Und laut einer KfW-Studie aus dem vorletzten Jahr werden 842.000 Inhaber mittelständischer Unternehmen ihre Tätigkeit bis 2025 aufgeben.

Welche Risiken lauern bei der Vermögensnachfolge?

„Viele Vermögensinhaber verschätzen sich bei der Höhe des tatsächlichen Vermögens. Das führt dazu, dass es schnell zu einer unangenehmen steuerlichen Belastung kommen kann“, warnt der Düsseldorfer Rechtsanwalt, Steuerberater und Experte für Vermögensnachfolge Dr. Christopher Riedel. Er berät und vertritt seine Mandanten in allen zivil- und steuerrechtlichen Fragen rund um die Themen Erben und Schenken. Christopher Riedel rechnet vor: „Der Ehegatte darf einen persönlichen Freibetrag von 500.000 Euro, das Kind von 400.000 Euro und der Enkel von 200.000 Euro geltend machen kann. Dadurch werden die steuerlichen Bemessungsgrundlagen reduziert. Aber gerade Immobilien sind in den vergangenen Jahren derart im Preis gestiegen, dass schon ein Mehrfamilienhaus in guter Lage ohne Weiteres 2,5 Millionen Euro wert sein kann. Zusammen mit anderen Vermögenswerten kann das für die Erben richtig teuer werden.“ Werden also drei Millionen Euro auf zwei Kindern aufgeteilt, müssen pro Kind nach Abzug des Freibetrags 1,1 Millionen Euro versteuert werden. Bei einer Erbschaft zwischen 600.001 und sechs Millionen Euro beispielsweise werden 19 Prozent Steuer fällig. Das bedeutet 209.000 Euro Erbschaft- beziehungsweise Schenkungsteuer pro Kind.

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Was können Vermögensinhaber dagegen tun?

Dr. Christopher Riedel betont: „Die private Vermögensnachfolge erfordert eine saubere Planung und Gestaltung mit langfristigem Charakter. Im Fokus steht, das Vermögen für die nächste Generation vor einer Zersplitterung zu bewahren, eine professionelle Schenkungsstrategie zu entwickeln und das Vermögen nach und nach unter Ausnutzung der gesetzlichen Freibeträge zu übertragen. Diese können alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Dann lassen sich größere Vermögen unter Umständen so verteilen, dass im Erbfall kaum oder sogar keine Steuern fällig werden.“ Diese Freibeträge schafften einen erheblichen Spielraum in der Gestaltung der privaten Vermögensnachfolge. Das beispielhafte Vermögen von drei Millionen Euro könnte also bei doppelter Ausnutzung der Freibeträge innerhalb von zehn Jahren steuerfrei werden. „Das bedeutet: Je früher die Planung greift, desto mehr steuerliche Vorteile lassen sich generieren, auch bei größeren Vermögen.“ Außerdem, so Riedel, könne bei lebzeitigen Schenkungen auch durch einen Nießbrauchvorbehalt oder „echte“ Gegenleistungen eine deutliche Steuerreduzierung erreicht werden.

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Themen in diesem Artikel
ManagementFinanzenUnternehmensnachfolge

Welche Besonderheiten bestehen bei der Unternehmensnachfolge?

Aus steuerlicher Sicht müssten sich die meisten Unternehmer keine zu großen Sorgen machen, gibt Christopher Riedel Entwarnung. Unter Einhaltung diverser Bedingungen könnten Unternehmenswerte von bis zu 26 Millionen Euro pro Erwerb (und das alle zehn Jahre) steuerfrei übergeben werden. Viel entscheidender sei der strategische Aspekt. Christopher Riedel sagt: „Wer sein Unternehmen lebzeitig übertragen will, muss beispielsweise sicherstellen, dass er finanziell abgesichert ist. Schließlich darf sich niemand „arm schenken“. Der Sozialversicherungsträger kann im Extremfall sogar auf den Beschenkten durchgreifen, um bestimmte Leistungen zu refinanzieren.“ Der Senior-Unternehmer müsse demnach bei der Übertragung stets auch seine eigene finanzielle Zukunft im Blick haben. Das gelinge etwa über die Lösung einer sogenannten Versorgungsleistung, also einer laufenden Zahlung aus den Erträgen, die der Nachfolger gut darstellen könne und die dazu führe, dass finanzielle Substanz des Unternehmens und finanzielle Sicherheit des Seniors gewahrt bleibe. Im Übrigen empfiehlt es sich, die potenziellen Nachfolger frühzeitig im Rahmen einer Schenkungsstrategie an die Unternehmensleitung heranzuführen. Die Praxis zeige laut Christopher Riedel den Wert dieser Strategie für die Zukunft des Unternehmens.

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