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Schluss mit Greenwashing: Was die EU-EmpCo-Richtlinie für das Gastgewerbe bedeutet

Ab September 2026 gelten europaweit verbindliche Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen. Hotels, Restaurants und Pensionen müssen ihre Kommunikation grundlegend überprüfen – sonst drohen Abmahnungen und Vertrauensverlust.

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„Wir sind ein nachhaltiges Haus.“ – „Unser Betrieb ist klimaneutral.“ – „100 % umweltfreundlich.“ Sätze wie diese finden sich auf unzähligen Hotel-Websites, in Speisekarten und Werbematerialien. Bisher oft ohne Konsequenzen. Damit ist bald Schluss. Mit der EU-Richtlinie 2024/825, kurz EmpCo (Empowering Consumers for the Green Transition), zieht die Europäische Union die Zügel an – und das betrifft jeden Gastgewerbebetrieb, der mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsargumenten wirbt.

Was steckt hinter der Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie (offiziell: Richtlinie (EU) 2024/825 „Empowering Consumers for the Green Transition") ist seit März 2024 EU-weit in Kraft und muss bis September 2026 in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland hat der Bundestag die Umsetzung bereits im Dezember 2025 über eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Die EmpCo novelliert zwei bestehende EU-Verbraucherschutzrichtlinien: die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UCPD) aus dem Jahr 2005 sowie die Verbraucherrechterichtlinie von 2011. Darüber hinaus ist sie Bestandteil des europäischen Green Deal.

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Das Ziel ist klar: Verbraucher sollen nicht länger durch schwammige Ökoversprechen in die Irre geführt werden. Unternehmen – egal welcher Größe und Branche – dürfen Nachhaltigkeitsaussagen künftig nur noch dann machen, wenn diese klar, nachvollziehbar und durch Fakten oder anerkannte Zertifizierungen belegt sind.

Was ist ab sofort verboten?

Die Richtlinie erweitert die sogenannte „Schwarze Liste" unlauterer Geschäftspraktiken. Folgende Aussagen sind künftig ohne entsprechende Nachweise per se unzulässig:

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  • Allgemeine Begriffe wie umweltfreundlich, grün, nachhaltig, klimaneutral oder ökologisch – sofern kein anerkannter Nachweis vorliegt.
  • Aussagen über CO₂-Neutralität oder Klimaneutralität, die ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen (z. B. Zertifikatekauf) beruhen, ohne dass dies transparent kommuniziert wird.
  • Selbst entwickelte Umweltsiegel oder -logos ohne Basis eines zertifizierten, unabhängig geprüften Systems.
  • Zukunftsversprechen ohne öffentlich einsehbaren Umsetzungsplan mit messbaren Zwischenzielen.
  • Aussagen, die gesetzlich ohnehin vorgeschriebene Eigenschaften als besonderes Merkmal hervorheben.

Wichtig: Auch visuelle Elemente wie grüne Blätter, Wassertropfen oder naturnahe Symbole können in Kombination mit schriftlichen Aussagen als unzulässige Umweltbehauptung gewertet werden. Das betrifft Webseiten-Designs genauso wie Speisekarten oder Marketingmaterialien.

Themen in diesem Artikel
Recht und ComplianceRechtsprechung und UrteileNachhaltigkeit und UmweltschutzMarketingEU-RichtlinieGreenwashingNachhaltigkeitssiegelNachhaltigkeitsstrategie

Konkret für die Praxis: Was müssen Betriebe der Horeca-Branche jetzt tun?

Die gute Nachricht: Nachhaltig zu kommunizieren bleibt möglich – und ist wichtiger denn je. Der entscheidende Unterschied liegt künftig in der Belegbarkeit. Hier eine Schritt-für-Schritt-Orientierung für Gastgewerbebetriebe:

1. Bestandsaufnahme: Alle Claims prüfen

Empfehlenswert ist eine systematische Prüfung aller Kanäle: Website, Social Media, Speisekarten, Prospekte und Zimmerausstattung. Jede Aussage mit ökologischem oder sozialem Bezug sollte erfasst werden. Die zentrale Frage lautet: Lässt sich das mit Fakten oder einem anerkannten Zertifikat belegen?

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2. Siegel und Zertifizierungen auf den Prüfstand stellen

Eigene, selbst kreierte Nachhaltigkeitslabel sind künftig nicht mehr erlaubt. Erlaubt sind hingegen staatlich anerkannte oder auf zertifizierten Systemen basierende Siegel – zum Beispiel das EU Ecolabel, das DEHOGA Umweltzeichen, Viabono oder EMAS. Betreiber sollten prüfen, ob ihre bisherigen Siegel diesen Anforderungen standhalten.

3. Konkret statt pauschal formulieren

Statt vager Formeln lieber konkrete Fakten: z. B. Wir beziehen 100 Prozent Oekostrom, zertifiziert nach EEG. Oder: Wir haben unsere CO2-Emissionen seit 2020 um 40 Prozent reduziert. Konkrete, belegbare Aussagen sind nicht nur rechtssicher, sondern auch glaubwuerdiger.

4. Zukunftsversprechen dokumentieren

Wer kommuniziert, bis zu einem bestimmten Jahr klimaneutral oder nachhaltig zu werden, muss einen öffentlich zugänglichen Plan vorlegen können – mit konkreten Zwischenzielen, Maßnahmen und regelmäßiger externer Überprüfung. Ohne diesen Plan ist die Aussage künftig rechtswidrig.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Ab September 2026 können Wettbewerber, Verbraucherschutzverbände und Behörden gegen Verstöße vorgehen. Die Palette der Konsequenzen reicht von Abmahnungen über Bußgelder bis hin zu öffentlichen Reputationsschäden. Gerade in einer Branche, in der Vertrauen und Bewertungen so viel zählen wie im Gastgewerbe, sollte man das nicht unterschätzen.

Fazit: Chance statt Bedrohung

Die EmpCo-Richtlinie zwingt zur Ehrlichkeit – und das ist gut so. Betriebe, die Nachhaltigkeit wirklich leben, haben jetzt die Chance, sich klar von oberflächlichem Greenwashing abzuheben. Wer seine Aussagen belegen kann, gewinnt Vertrauen, Sichtbarkeit und einen echten Wettbewerbsvorteil. Wer die Zeit bis September 2026 nutzt, um die Nachhaltigkeitskommunikation auf solide Füße zu stellen, ist klar im Vorteil.

Anerkannte Nachhaltigkeitssiegel für das Gastgewerbe (Auswahl)

  • EU Ecolabel – EU-weit anerkannt, auch für Beherbergungsbetriebe
  • GreenSign Hotel und GreenSign Gastro – international anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat für Hotellerie und Gastronomie
  • DEHOGA Umweltzeichen – branchenspezifisch, in Deutschland etabliert
  • Viabono – deutsches Nachhaltigkeitszertifikat für Tourismus und Gastgewerbe
  • EMAS – europäisches Umweltmanagementsystem der EU-Kommission
  • Green Key – internationales Umweltzeichen für Beherbergung und Gastronomie
Roberta Fele
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