Die gefälschten Nachrichten nutzen täuschend echte Absenderadressen wie „bzst-poststelle@bzst.de“ oder „info@bzst-zahlungsfrist.com“ und enthalten oft PDF-Anhänge, die angeblich Steuerbescheide darstellen. Inhaltlich fordern sie zur Identitätsprüfung für eine Steuererstattung oder zur Zahlung angeblicher Verspätungszuschläge auf. Teilweise werden diese Schreiben auch per Post versendet.
Das BZSt betont, dass es keine derartigen E-Mails oder Briefe versendet und rät dringend, verdächtige Nachrichten nicht zu öffnen und sofort zu löschen. Das Bundeszentralamt für Steuern veröffentlicht laufend Hinweise zu neuen Betrugsmaschen. Unternehmen sollten regelmäßig die offizielle Website prüfen: www.bzst.de/betrugswarnungen
Besonders Unternehmen im Gastgewerbe sollten ihre Mitarbeitenden für diese Betrugsmaschen sensibilisieren, um finanzielle Schäden und Datenverluste zu vermeiden.