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Staatsregierung lehnt kommunale Verpackungssteuer ab – DEHOGA Bayern begrüßt Entscheidung zugunsten der Betriebe 

Die Bayerische Staatsregierung hat am 13. Mai klargestellt, dass bayerische Kommunen keine eigenständige Verpackungssteuer auf Einweggeschirr erheben dürfen. Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich als wichtigen Schritt zur Entlastung der Gastronomie und zur Sicherung fairer Wettbewerbsbedingungen im Freistaat.

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„Die Entscheidung der Staatsregierung schafft dringend benötigte Klarheit für unsere Betriebe“, erklärt DEHOGA Bayern-Landesgeschäftsführer Dr. Thomas Geppert. „In einer Zeit, in der viele Unternehmen ohnehin unter hohem wirtschaftlichem Druck stehen, ist es ein wichtiges Signal, auf zusätzliche kommunale Belastungen zu verzichten.“

Insbesondere kleine und mittelständische Betriebe hätten durch unterschiedliche Regelungen auf kommunaler Ebene erheblich unter zusätzlicher Bürokratie gelitten. Das Ziel von Verpackungssteuern, das Müllaufkommen zu reduzieren, steht in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen finanziellen Belastungen und dem massiven bürokratische Aufwand sowohl für die betroffenen Betriebe als auch für die Kommunen. Eine vermeintliche Einnahmesteigerung der Kommunen zu Lasten der gastronomischen Betriebe wäre zur absoluten Unzeit gekommen, da die Belastungsgrenze der Branche längst erreicht ist. Es wäre zudem äußerst fraglich, ob eine Verteuerung von Einweggeschirr und -verpackungen zur Müllvermeidung oder -reduzierung beitragen würde. Statt neuer Steuern und Belastungen kommt es vielmehr auf konstruktive und attraktive Lösungen für Mehrweggeschirr und -verpackungen an. Das schafft Akzeptanz bei Gästen wie Unternehmern und erhöht die Nachfrage. Die nun getroffene Regelung sorgt für einheitliche Rahmenbedingungen in ganz Bayern und gibt den Unternehmen Planungssicherheit.

Positiv bewertet der DEHOGA Bayern auch die angekündigte Erleichterung beim Alkoholausschank auf Volksfesten: Künftig sollen ortsansässige Betriebe und Schausteller hierfür keine zusätzlichen Genehmigungen mehr benötigen. Auch dies kann zur Entbürokratisierung und zur Stärkung der regionalen Veranstaltungswirtschaft beitragen. 

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Geppert: „Wir danken der Staatsregierung für die klare Positionierung, wir sehen darin ein ermutigendes Signal für eine wirtschaftsfreundliche und praxisnahe Politik im Freistaat.“ 

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