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Loibl Law

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Recht und Finanzen

Arbeitgeberbeleidigungen in WhatsApp-Chats können zur Kündigung führen

Das Bundesarbeitsgericht zieht klare Grenzen für den Schutz vertraulicher Kommunikation. Beleidigende Äußerungen durch Arbeitnehmer in privaten Chatgruppen können zur fristlosen Kündigung führen. Ein No-Go stellen beleidigende, rassistische, sexistische und zu Gewalt aufstachelnde Äußerungen über den Arbeitgeber und/oder dessen Vertreter in privaten Chatgruppen dar – sie können eine außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertigen.

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Kündigung wegen Kaffeepause zulässig

Ein Arbeitgeber darf einer Mitarbeiterin kündigen, weil sie eine zehnminütige Kaffeepause in einem gegenüberliegenden Café machte, ohne sich aus dem Arbeitszeiterfassungssystem auszuloggen, so das Landesarbeitsgericht Hamm in seinem Urteil vom 27.01.2023. Rechtsanwalt Martin Loibl erläutert gemeinsam mit Patricia De Falco das Urteil und gibt einen Überblick über das Thema Arbeitszeit(-erfassung) im Gastgewerbe.

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