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Betriebliche Altersvorsorge für Minijobber: Geht das?

Für viele Mitarbeiter entspricht ein Minijob genau ihren Wünschen. Das Risiko lauert aber in der Altersarmut. So erwerben Minijobber zurzeit lediglich 38 Cent pro Arbeitsmonat Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung, also pro Jahr 4,53 Euro. Aber können Unternehmen diese Mitarbeiter durch die betriebliche Altersversorgung fördern?
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Welche Rolle spielen Minijobs im Gastgewerbe?

In Gastronomie und Hotellerie arbeiten viele Menschen in Teilzeit und als Minijobber. So meldete bereits im Jahr 2017 ein Magazin, dass mehr als die Hälfte aller Beschäftigten in Restaurants und Cafés Minijobber seien – ob das stimmt, sei dahingestellt, in jedem Falle stellen Minijobber eine größere Gruppe der Beschäftigten in der Gastronomie, aber sicherlich auch in der Hotellerie. Damit können Unternehmer den Service zu Spitzenzeiten besser ausstatten, eine stabile Wochenendbesetzung aufbauen und dafür sorgen, dass interne Abteilungen durch Aushilfen entlastet werden. Übrigens: Generell arbeiten 7,6 Millionen Menschen in Deutschland in einem Minijob. Für viele Mitarbeiter entspricht eine stark stundenreduzierte Stelle genau ihren Wünschen. Sie können sich dadurch um Kinder, kranke Angehörige oder eigene Projekte kümmern. 

Wo liegt das Problem bei Minijobs?

Das Problem taucht im Alter auf, wenn Minijobber und Beschäftigte in der sogenannten Gleitzone mit einem Einkommen von 450 bis 1.200 Euro brutto monatlich in Rente gehen und nur eine sehr eingeschränkte Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen“, sagt Frank Strehlau, Vorstandsvorsitzender der Berliner bacon pension trust AG, die das geschützte Konzept der „bacon mini-job rente“ im Rahmen der pauschaldotierten Unternehmenskasse entwickelt hat. Um das zu verdeutlichen: So erwerben Minijobber zurzeit lediglich ca. 0,38 Euro pro Arbeitsmonat Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung; das entspricht pro Jahr einem Wert von 4,53 Euro. Nach 20 Jahren ergibt sich somit bestenfalls eine monatliche Rente von 91,20 Euro. Damit ist Altersarmut trotz eines womöglich unterbrechungsfreien Erwerbslebens vorprogrammiert.

Können Minijobber eine betriebliche Altersvorsorge erhalten?

Im üblichen Modell der Entgeltumwandlung ist dies in der Regel für diese Einkommensklassen ausgeschlossen. Gastgewerbliche Unternehmer können aber durch eine pauschaldotierte Unternehmenskasse ihre Minijobber in der betrieblichen Altersvorsorge bedenken.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge für Minijobber?

Die Zahlungen in die pauschaldotierte Unternehmenskasse werden durch die sogenannte Arbeitszeiterhöhung finanziert. Die Gegenleistung des Arbeitgebers – zum Beispiel in Höhe von 50 Euro monatlich – wird dafür sozialabgaben- und steuerfrei als Versorgungsbeitrag in die betriebliche Altersversorgung eingebracht. Nach 20 Jahren im Job entsteht durch diese 50 Euro, für die nur wenige Stunden mehr monatlich gearbeitet werden müssen, eine Kapitalzusage von 35.000 Euro oder umgerechnet pro Monat eine Rente von 194,44 Euro. Der finanzielle Aufwand für den Arbeitnehmer ist null, der Arbeitgeber hat rund 10.000 Euro aufgebracht. Dieser finanzielle Mehrwert entsteht durch die Struktur der pauschaldotierten Unternehmenskasse, deren Dotierungen mit durchschnittlich drei Prozent jährlich verzinst werden. Bei Bedarf kann der Arbeitgeber diese Leistung auch noch eigenfinanziert erhöhen und einen Beitrag nach Wahl einzahlen.

Partner aus dem HORECA Scout
Winterhalter Gastronom GmbH

Was ist eine pauschaldotierte Unternehmenskasse?

Die pauschaldotierte Unternehmenskasse ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung, deren Dotierungen (also die Zahlungen des Unternehmens für die Mitarbeiter) als Betriebsausgaben unmittelbar steuerlich angerechnet werden. Unternehmen müssen die Dotierungen nicht wirklich leisten, sondern können das Geld mitsamt der steuerlichen Begünstigung als Liquidität erhalten und damit unternehmerische Projekte finanzieren oder ein externes Vermögensverwaltungskonzept umsetzen.

Gibt es dabei Einschränkungen?

Ja, betont Frank Strehlau: „Das Konzept ist nicht für Arbeitnehmer geeignet, die nur vorübergehend beschäftigt sind und/oder die sehr häufig den Arbeitgeber wechseln. Die Idee ist auf ein mittel- bis langlaufendes Beschäftigungsverhältnis ausgelegt.“

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