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BGN-Sicherheitstipp: Hautkrebs vermeiden mit dem richtigen Sonnenschutz

Die Arbeit im Freien bei Sonnenschein ist nicht ohne Gefahr – z.B. in der Außengastronomie. Aber die Hitze mag dabei das kleinere Problem sein. Wie Messungen der Gesetzlichen Unfallversicherung zeigen, kann Personal bei Tätigkeiten im Freien das Mehrfache einer Sonnenbranddosis am Tag abbekommen. Das kann hellen Hautkrebs verursachen. Die Messergebnisse lassen keinen Zweifel: Menschen, die im Freien arbeiten, müssen sich schützen.
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Die Möglichkeiten vorzubeugen sind vielfältig, jedoch immer auch abhängig vom Arbeitsplatz. Am effektivsten ist es natürlich, Arbeitsplätze zu beschatten. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Arbeitgeber zunächst organisatorische Maßnahmen prüfen, also beispielsweise Arbeitszeiten in den Vor- oder Nachmittag verlegen, um die heftige mittägliche Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Für Körperstellen, die nicht auf andere Weise geschützt werden können, muss die die Sonnencreme mit höchstem Lichtschutzfaktor herhalten. Je nach Arbeitsplatz können einzelne Beschäftigte ein Übriges tun: Die Kleidung sollte möglichst langärmlig sein – in der Sommerhitze eher unangenehm – und es können Kopfbedeckungen getragen werden.

Wichtig zu wissen: Heller Hautkrebs ist zunächst unauffällig. Deshalb bringt oft erst ein Gang zum Hautarzt Klärung. Wird heller Hautkrebs aber früh genug erkannt, kann er gut behandelt werden. Heller Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann als Berufskrankheit anerkannt werden.
Wie sich Beschäftigte, die häufig im Freien arbeiten, vor den Gefahren durch die Sonne schützen können, zeigt auch ein Film der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.

Zum BGN Faltblatt Sonnenschutz

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