Die Möglichkeiten vorzubeugen sind vielfältig, jedoch immer auch abhängig vom Arbeitsplatz. Am effektivsten ist es natürlich, Arbeitsplätze zu beschatten. Wenn das nicht möglich ist, sollte der Arbeitgeber zunächst organisatorische Maßnahmen prüfen, also beispielsweise Arbeitszeiten in den Vor- oder Nachmittag verlegen, um die heftige mittägliche Sonneneinstrahlung zu vermeiden. Für Körperstellen, die nicht auf andere Weise geschützt werden können, muss die die Sonnencreme mit höchstem Lichtschutzfaktor herhalten. Je nach Arbeitsplatz können einzelne Beschäftigte ein Übriges tun: Die Kleidung sollte möglichst langärmlig sein – in der Sommerhitze eher unangenehm – und es können Kopfbedeckungen getragen werden.
Wichtig zu wissen: Heller Hautkrebs ist zunächst unauffällig. Deshalb bringt oft erst ein Gang zum Hautarzt Klärung. Wird heller Hautkrebs aber früh genug erkannt, kann er gut behandelt werden. Heller Hautkrebs durch Sonnenstrahlung kann als Berufskrankheit anerkannt werden.
Wie sich Beschäftigte, die häufig im Freien arbeiten, vor den Gefahren durch die Sonne schützen können, zeigt auch ein Film der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.