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DEHOGA Merkblatt zur Besteuerung bei No-Shows

Den DEHOGA erreichen immer wieder Anfragen, ob die sogenannten Stornorechnungen oder auch Rechnungen bei Nichtanreise der Gäste, also in den klassischen No-show-Fällen, mit gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer zu erstellen sind oder ob keine Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dazu hat der DEHOGA jetzt ein neues Merkblatt erstellt.

Gül Işık, PexelsGül Işık, Pexels

DEHOGA-Mitglied können das Merkblatt kostenlos im DEHOGA-Shop herunterladen können, bei Nicht-Mitgliedern werden 2,50 Euro berechnet. Dieses Merkblatt soll einen Überblick über die unterschiedlichen Fallkonstellationen und den daraus resultierenden umsatzsteuerlichen Behandlungen geben.

Ob kurzfristige Absage oder Nichterscheinen ohne jede Rückmeldung – sogenannte Storno- und No-Show-Fälle gehören für viele Hoteliers und Gastronomen zum Alltag. Doch wie genau sind solche Ausfälle umsatzsteuerlich zu behandeln? Das neue kostenlose Merkblatt des DEHOGA Bundesverbands gibt eine klare Orientierung und beantwortet die wichtigsten Fragen praxisnah.

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