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GEMA stoppt Außendienst – Kontrolle läuft digital weiter

Der Außendienst verschwindet, die Pflicht zur Meldung bleibt. Ab Herbst 2025 setzt die Verwertungsgesellschaft auf Portale und Hotlines – schneller für die einen, unübersichtlicher für die anderen. Für Veranstalter heißt das: weniger Besuch vor Ort, mehr Eigeninitiative im Netz.
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Einstellung des Außendienstes zum Herbst 2025

Nach übereinstimmenden Berichten aus Branchenkreisen wird die GEMA ihren gesamten Außendienst zum 30. September 2025 einstellen. Ab dem 1. Oktober 2025 finden damit keine persönlichen Vor-Ort-Kontrollen mehr statt. Die bisherigen Vertriebsstrukturen werden aufgelöst, stattdessen setzt die Gesellschaft künftig auf digitale Abläufe und automatisierte Verfahren.

Auswirkungen auf Gastronomiebetriebe

Für Gastronomiebetriebe bedeutet dieser Schritt, dass der persönliche Kontakt zu Außendienstmitarbeitenden entfällt. Fragen zur Musiknutzung, zu Lizenzmodellen oder zu einzelnen Veranstaltungen müssen künftig über zentrale digitale Kanäle geklärt werden. Während dies eine Beschleunigung von Prozessen verspricht, kann es zugleich den Beratungsaufwand auf Seiten der Betriebe erhöhen.

Meldepflicht bleibt bestehen

Unverändert bleibt die Pflicht, Musiknutzungen rechtzeitig und vollständig zu melden. Ob Hintergrundmusik im Restaurant, ein DJ-Abend oder die Durchführung von Live-Veranstaltungen – jede Form der öffentlichen Wiedergabe ist weiterhin meldepflichtig. Die Umstellung betrifft ausschließlich die Art und Weise, wie die Kommunikation mit der GEMA erfolgt.

Unsicherheit über Servicequalität

Ob die neuen digitalen Strukturen den bisherigen Service tatsächlich ersetzen können, bleibt unklar. Die GEMA verweist zwar auf Onlineportale und Hotlines, doch Branchenvertreter bezweifeln, dass dies in allen Fällen ausreichend ist. Besonders kleinere Betriebe könnten ohne direkten Ansprechpartner stärker belastet sein. Offen bleibt auch, wie zuverlässig die digitalen Verfahren im Alltag funktionieren und ob sie die notwendige Transparenz gewährleisten.

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Pointchamp® GmbH

So funktioniert die digitale Meldung künftig

Registrierung im GEMA-Online-Portal:

  • GEMA-Website aufrufen und mit Name und E-Mail-Adresse registrieren.
  • Registrierung über den zugesandten Link bestätigen.
  • Persönliches Passwort festlegen.
  • Kundennummer und Code eingeben, die von der GEMA versendet wurde.
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Durch diese Umstellung auf digitale Prozesse strebt die GEMA eine effizientere und transparentere Abwicklung der Musiknutzungen an. Es ist daher wichtig, sich frühzeitig mit dem Online-Portal vertraut zu machen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. In verschiedenen Tutorials erklärt die GEMA die neuen Abläufe.

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