Suche
Anzeige

Musik auf Weihnachtsmärkten – GEMA und BVMV einigen sich auf neuen Tarif

Die GEMA und die BVMV haben gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der drei kommunalen Spitzenverbände (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag, Deutscher Städte- und Gemeindebund), der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland sowie dem Deutschen Schaustellerbund einen neuen Weihnachtsmarkttarif vereinbart. Der neue Tarif reduziert die Vergütung für öffentliche Musiknutzungen auf Weihnachtsmärkten um 35 Prozent und tritt zur Saison 2025 in Kraft.

Mateusz Dach, PexelsMateusz Dach, Pexels

Der neue Tarif gilt für eine Evaluationsphase von vier Jahren. Begleitend bietet die GEMA Veranstaltenden umfangreiche Informationen, Webinare und eine persönliche Beratung an.

Für Veranstalterinnen und Veranstalter von Weihnachtsmärkten gilt bereits in diesem Jahr ein neuer Tarif speziell für den Einsatz von Musik auf Weihnachtsmärkten. Dieser berücksichtigt den besonderen Charakter moderner Weihnachtsmärkte, die sich hinsichtlich Dauer und inhaltlicher Ausrichtung über die Jahre verändert haben. Die Märkte unterscheiden sich sehr stark in ihren Öffnungszeiten und bieten heute deutlich vielfältigere Programme an: Dies kann vom stimmungsvollen Bühnenprogramm über Hintergrundmusik in Buden und bei Schaustellern bis hin zu Chordarbietungen reichen. Um diesen Veränderungen Rechnung zu tragen, haben sich die GEMA und die BVMV auf eine Evaluierungsphase von vier Jahren geeinigt, in der eine um 35 Prozent reduzierte Vergütung gegenüber dem bisherigen Tarif gilt.

„Musik spielt auf Weihnachtsmärkten eine zentrale Rolle und ist essenziell für die Stimmung und damit auch den Erfolg eines Marktes. Allein im letzten Jahr haben die Betreiber von über 7.000 Weihnachtsmärkten deutschlandweit die Nutzung von Musik bei der GEMA angemeldet. All diese Märkte profitieren nun von dem neuen Weihnachtsmarkttarif, sei es der ehrenamtlich organisierte bis hin zu den großen Weihnachtsmärkten von Städten und Gemeinden“, sagt GEMA Vorstandsmitglied Georg Oeller und ergänzt: „Gleichzeitig wollen wir die Laufzeit dieser Vereinbarung nutzen, um die Besonderheiten der Nutzung von Musik auf Weihnachtsmärkten zu klären und so sicherstellen, dass unsere Mitglieder – die Musikschaffenden – für ihre kreative Arbeit, wie das Komponieren von weihnachtlicher Musik, angemessen entlohnt werden.”

Partner aus dem HORECA Scout

„Weihnachtsmärkte sind keine Veranstaltung wie jede andere. Sie sind ein traditionelles Kulturgut und im Winter ein zentraler Ort für gesellschaftliches Miteinander sowie lebendige Innenstädte. Weihnachtsmusik, oft von örtlichen ehrenamtlichen Musikgruppen oder Chören dargeboten, trägt zu diesem Miteinander in den Städten und Gemeinden bei. Um den Besonderheiten eines Weihnachtsmarktes Rechnung zu tragen, war es nur sachgerecht, für diese einen eigenständigen Tarif mit der GEMA zu vereinbaren, der für die Kommunen bezahlbar bleibt“, sagt Geschäftsführerin der BVMV Ingrid Hartges und ergänzt: „Wir begrüßen es sehr, dass wir mit der GEMA einen angemessenen Kompromiss eigens für Weihnachtsmärkte gefunden haben. Unser gemeinsames Ziel ist es, den Wert von Live-Musik auf Weihnachtsmärkten zu erhalten. Die Evaluationsphase in den kommenden vier Jahren bietet jetzt die Chance, eine dauerhaft tragfähige Regelung zu finden.“

In die Entwicklung des neuen Weihnachtsmarkttarifes eingeflossen sind zahlreiche Gespräche mit den Veranstalterinnen und Veranstaltern aus den Kommunen. Die nächsten vier Jahre bis einschließlich der Saison 2028/2029, für die der neue Weihnachtsmarkttarif nun gilt, wollen GEMA und BVMV nutzen, um den Weihnachtsmarkttarif weiterzuentwickeln und dabei das Kulturgut Weihnachtsmarkt und Musik nachhaltig zu stärken. Besonderes Augenmerk liegt auf der Förderung von Livemusik, die maßgeblich zur Atmosphäre und Attraktivität der Märkte beiträgt.

Mehr zum Tarif & Co.: Umfangreiches Informationsangebot für Weihnachtsmärkte

Auf der Webseite finden Veranstaltende ein umfangreiches Informationspaket zum neuen Weihnachtsmarkttarif. Ebenso können sich über die Seite Veranstaltende für die Webinare im Oktober anmelden, in denen Sie Schritt für Schritt durch den Tarif geführt und ihre Fragen geklärt werden. Die Anmeldung der jeweiligen Veranstaltung im Online-Portal der GEMA ist ab Ende September möglich.

Lesen Sie auch
Recht und ComplianceRechtsprechung und Urteile
Hotel-Fernsehen über Kabelanlage: Wann die GEMA-Lizenz genügt – und wann nicht
ACCONSIS
Finanzen und Controlling

Vom blinden Fleck zum Millionenschaden: Mitarbeiterbetrug in der Gastronomie

50 Mitarbeiter, jahrelang unbemerkt, ein sechsstelliger Schaden: Die Razzia in einem Restaurant in München hat eine unbequeme Frage zurück auf die Tagesordnung gebracht – wie gut kennen Gastronomen eigentlich die Abläufe in ihrem eigenen Haus? Steuerberater Christopher Arendt erklärt, wo die typischen Schwachstellen sitzen und warum wachsende Betriebe ihre Kontrollen jetzt mitwachsen lassen müssen.

Robert Bye, Unsplash
Außengastronomie

Terrassengebühren 2026: Wer zahlt wie viel fürs Draußensitzen?

Sommer, Sonne, Außengastronomie – und eine Rechnung, die je nach Standort um den Faktor 60 auseinandergehen kann. Pünktlich zum Start der Hauptsaison hat der Bund der Steuerzahler die Terrassengebühren für rund 200 deutsche Städte erhoben. Das Ergebnis macht deutlich, wie unterschiedlich Städte Außengastronomie bepreisen.

wattline GmbH
Allgemeine Haustechnik

Energieverbrauch im Gastgewerbe: Wo die größten Kostentreiber liegen

Strom, Gas, Heizung – Energiekosten gehören zu den größten Ausgabenposten in Hotels und Restaurants. Doch die Höhe der Rechnung ist alles andere als Zufall: Öffnungszeiten, Gästeaufkommen und die Lage des Betriebs spielen eine ebenso große Rolle wie die technische Ausstattung. Wer weiß, an welchen Stellschrauben sich tatsächlich drehen lässt, kann Kosten senken – ohne dabei auf Qualität zu verzichten. Doch welche Faktoren wiegen am schwersten, und wo verbergen sich die größten Einsparpotenziale?

Canva
Digitalisierung

KI-Inhalte kennzeichnen: Was ab 2. August 2026 gilt

Ein KI-generiertes Zimmerfoto auf der Buchungsseite, der Speisekarten-Text aus ChatGPT, das Instagram-Motiv per Knopfdruck: Ab dem 2. August sind solche Inhalte kennzeichnungspflichtig. Was der EU AI Act konkret fordert, wo die Grenze zur klassischen Bildbearbeitung liegt – und warum Betriebe, die das ignorieren, Abmahnungen und empfindliche Bußgelder riskieren.

Lightspeed, L Seden
Branche und Trends

Nachhaltigkeit in der Gastronomie stößt an die Preisgrenze

Eine aktuelle Verbraucherumfrage von Lightspeed bringt eine unbequeme Wahrheit ans Licht: Deutschlands Restaurantgäste fordern nachhaltige Konzepte – regional, saisonal, müllvermeidend. Doch sobald es ans Bezahlen geht, kippt die Begeisterung. Mehr als die Hälfte akzeptiert maximal fünf Prozent Aufschlag. Für Gastronomiebetriebe wird die grüne Transformation damit zur ökonomischen Gratwanderung.

Gastfreund GmbH
Branche und Trends

Warum Hotels 2026 ohne digitale Gästekommunikation Marktanteile verlieren

Zwei Drittel aller Gäste fordern heute aktiv digitale Kommunikationslösungen, doch viele Hotels hinken weit hinterher. Was einst als Innovation galt, ist längst zur Grunderwartung geworden und wer jetzt nicht handelt, verliert nicht nur Wettbewerbsvorteile, sondern schlicht den Anschluss. Ein aktueller Branchenreport der Gastfreund GmbH zeigt, wo der größte Hebel liegt – und warum die eigentliche Herausforderung nicht Technologie, sondern Integration ist.

Weitere Artikel zum Thema

www.kaboompics.com, Pexels
Viele Hotelbetreiber fragen sich: Reicht mein GEMA-Vertrag, um meinen Gästen ganz normales Fernsehen auf dem Zimmer anzubieten? Das OLG München hat diese Frage nun mit Ja beantwortet – jedenfalls dann, wenn das TV-Signal über eine[...]
www.kaboompics.com, Pexels
Canva
Die GEMA hat den Tarif für die öffentliche Wiedergabe von Fernsehsendungen (FS-Tarif) zum 1. Januar 2025 angepasst. Grundlage ist ein Urteil des Oberlandesgerichts München. Die Änderung betrifft unmittelbar die Einstufung von Fernsehgeräten nach Bildschirmgröße und[...]
Canva
eminumana, Pexels
Der Außendienst verschwindet, die Pflicht zur Meldung bleibt. Ab Herbst 2025 setzt die Verwertungsgesellschaft auf Portale und Hotlines – schneller für die einen, unübersichtlicher für die anderen. Für Veranstalter heißt das: weniger Besuch vor Ort,[...]
eminumana, Pexels
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.