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Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu Nachtzuschlägen
Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben sogenannte „Nachtarbeitnehmer“ regelmäßig Anspruch auf einen Zuschlag von 25 Prozent auf ihren Bruttostundenlohn oder auf die entsprechende Anzahl freier Tage.