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Nach noyb Abmahnwelle: Taskforce legt Mindestanforderungen an Cookie Banner fest

Fast ein Jahr nach der von noyb gestarteten Abmahnwelle gegen mutmaßlich nicht datenschutzkonforme Cookie Banner gibt es nun einen Berichtsentwurf mit Mindestanforderungen.
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Was wurde von noyb abgemahnt?

Auch wenn Cookie Banner sofern nötig auf den meisten Webseiten eingesetzt werden, so mangelt es bei Umsetzung und Gestaltung an Nutzerfreundlichkeit. Längere Klickwege, um Cookies ablehnen zu können, sind keine Seltenheit, erklärende Textbausteine verwirren häufig, anstatt zu helfen. Die Datenschutz-Grundverordnung jedoch besagt ausdrücklich, dass eine klar ersichtliche Ja / Nein Entscheidung getroffen werden muss. noyb hat tausende Webseiten, die auf eine gängige Cookie Banner Software-Lösung (One-Trust) setzen, gescannt und mangelhafte Umsetzungen herausgefiltert und angemahnt.

Was sind die Aufgaben der Taskforce?

Die Taskforce wurde von den Aufsichtsbehörden zusammengestellt, die im Auftrag des  Europäischen Datenschutzausschusses (EADS) agiert. Ziel war die kontrollierbare und koordinierte Abwicklung der europaweiten Beschwerden hinsichtlich nicht datenschutzkonformer Cookie Banner.

Das Ergebnis: Die Mindestanforderungen an Cookie Banner

Die Taskforce hat nun einen Berichtsentwurf vorgelegt, der die Mindestanforderungen an Cookie Banner übersichtlich darlegt. Es ist davon auszugehen, dass die Aufsichtsbehörden auf dieser gemeinsamen Basis weiterhin gegen Verstöße vorgehen und Beschwerden sowie Abmahnungen versenden werden. Bei den folgenden Mängeln sollte der Cookie Banner dringend ersetzt oder überarbeitet werden:

  • Die Möglichkeit zu Zustimmung und Ablehnung finden sich nicht auf derselben Ebene
  • Es gibt bereits vorab ausgewählte Kästchen
  • Die Textlinks zur Ablehnung werden grafisch nicht hervorgehoben
  • Innerhalb des Cookie Banners gibt es keinen Link zur Ablehnung
  • Die Zustimmung kann nicht widerrufen werden
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