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OLG Düsseldorf hält Expedia für zu unbedeutend, um wettbewerbswidrig handeln zu können

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Berufung des Hotelverbandes Deutschland (IHA) gegen ein Urteil des Landgerichts Köln vom 16. Februar 2017 abgewiesen. Dieser hatte das Online-Buchungsportal verklagt, weil Expedia ein Verbandsmitglied durch Ausblenden der Fotos und Bewertungen des Hotels auf dem Portal zwingen wollte, auf der eigenen Homepage und bei einem Konkurrenzportal keine günstigeren Zimmerpreise als bei Expedia einzustellen.

Schwarzenarzisse | PixabaySchwarzenarzisse | Pixabay

Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hält dieses Vorgehen für nicht verboten, weil Expedia in Deutschland einen Marktanteil von unter 30 Prozent habe und somit in den Anwendungsbereich der „Vertikal-Gruppenfreistellungsverordnung“ falle. „Das OLG Düsseldorf hält Expedia also für zu unbedeutend, um wettbewerbswidrig handeln zu können. Dieses Urteil kann dem Rechtsfrieden nicht dienlich sein. Ich empfinde das als Schlag ins Gesicht der mittelständischen Hotellerie, die ihrerseits schon wettbewerbsrechtlich angezählt wird, sobald in einer Zeitungsanzeige mal eine rechtsförmliche Impressumsangabe fehlt“, kritisierte der IHA-Vorsitzende und stellvertretende DEHOGA-Präsident Otto Lindner.

Der Hotelverband wird weitere Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof einlegen. Für ihn ist die schematische Anwendung besagter Vertikal-GVO 330/2010 auf den Fall von Online-Buchungsportalen klar nicht rechtens, da dies dem Zweck der Kartellgesetze zuwider liefe und effektiver Wettbewerb zu Lasten der Verbraucher und der Hotellerie eliminiert würde. Die umstrittenen Bestpreisklauseln sind nach Auffassung des IHA letztlich eine Spielart vertikaler Preisbindungen und damit eine generell nicht freistellbare Kernbeschränkung des Wettbewerbs.

 

Partner aus dem HORECA Scout

Zum Autor:
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Helmut König ist geschäftsführender Gesellschafter der BBWP GmbH, einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Düsseldorf, die eng mit der internationalen Wirtschaftskanzlei Beiten Burkhardt kooperiert. Die BBWP GmbH bietet umfassende Leistungen in Wirtschaftsprüfung, Steuerberatung und betriebswirtschaftlicher Beratung und besitzt besondere Expertise in der Begleitung mittelständischer Mandanten. Weitere Informationen unter www.bbwp-audit.com

Roberta Fele
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