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Rentenreform: DEHOGA warnt vor Minijob-Aus und sieht eine Million Stellen im Gastgewerbe in Gefahr

  • Die Rentenkommission empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs und deren Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung – ein Vorschlag, der rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe betrifft.
  • Für viele kleine und mittlere Betriebe sind Minijobs unverzichtbar, um Beschäftigung flexibel für Abendstunden, Wochenenden und saisonale Spitzen zu organisieren; ihr Wegfall würde laut DEHOGA die Schwarzarbeit befördern.
  • Betriebe sollten die weitere politische Entwicklung aufmerksam verfolgen, da die Reform im zweiten Halbjahr 2026 ins Gesetzgebungsverfahren gehen soll und sich der DEHOGA für branchengerechte Lösungen einsetzt.

Joshua Rodriguez, UnsplashJoshua Rodriguez, Unsplash

Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die beiden Vorsitzenden Frank-Jürgen Weise und Constanze Janda übergaben das Papier am Dienstag in Berlin an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Der Bericht umfasst 33 Empfehlungen, mit denen die Kommission die gesetzliche Rente langfristig stabilisieren will. Für das Gastgewerbe birgt vor allem ein Vorschlag erheblichen Zündstoff.

Was die Rentenkommission für Minijobs und die Altersvorsorge plant

Die Kommission empfiehlt, den steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs abzuschaffen und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse künftig in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Die bisherige Beitragsfreiheit soll nur noch für Schülerinnen und Schüler gelten. Daneben sieht der Bericht weitere strukturelle Eingriffe vor, etwa die verpflichtende Einbeziehung neu gegründeter, nicht anderweitig abgesicherter Selbständiger in die Rentenversicherung sowie den Aufbau einer kapitalgedeckten Rente nach schwedischem Vorbild, finanziert über einen zusätzlichen, paritätisch getragenen Beitrag von zwei Prozent.

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DEHOGA-Präsident Zöllick: Minijob-Aus wäre eine Katastrophe für das Gastgewerbe

Für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wäre die geplante Minijob-Reform ein schwerer Schlag. „Der Vorschlag der Rentenkommission geht an der betrieblichen Realität vorbei und wäre für das Gastgewerbe eine Katastrophe", erklärt DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Erst seien Minijobs durch höhere Sozialabgaben verteuert worden, nun drohe „die vollständige Abschaffung eines für unsere Branche unverzichtbaren Beschäftigungsinstruments". Das sei „ein Frontalangriff auf die Flexibilität am Arbeitsmarkt und auf die Beschäftigungsfähigkeit des Gastgewerbes".

Warum 1,1 Millionen Minijobs für Hotellerie und Gastronomie unverzichtbar sind

Der Verband verweist auf rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte allein im Gastgewerbe. Minijobs seien für die vielen kleinen und mittleren Betriebe von zentraler Bedeutung, um Beschäftigung passgenau zu organisieren, etwa für Abendstunden, Wochenenden, Veranstaltungen und saisonale Nachfragespitzen wie aktuell in der Biergartensaison. Sie entsprächen in aller Regel den Wünschen der Beschäftigten und verhinderten die Flucht in die Schwarzarbeit. Den Einwand, Minijobs ließen sich in reguläre Beschäftigung umwandeln, lässt Zöllick nicht gelten: Aufgrund des geringen Stundenumfangs sei das vielfach gar nicht möglich. Wer Minijobs auf Schülerinnen und Schüler beschränke, übersehe zudem, dass viele von ihnen minderjährig seien und die gerade in Gastronomie und Hotellerie wichtigen Abend- und Wochenendschichten oft gar nicht übernehmen dürften.

Der Vorschlag der Rentenkommission geht an der betrieblichen Realität vorbei und wäre für das Gastgewerbe eine Katastrophe

Guido Zöllick

Welche Reformvorschläge der DEHOGA kritisiert und welche er begrüßt

Kritisch bewertet der DEHOGA auch die geplante Pflichtversicherung für Selbständige sowie die kapitalgedeckte Komponente, deren zusätzlicher Beitragssatz die Arbeitskosten weiter in die Höhe treiben würde. Andere Empfehlungen sieht der Verband hingegen ausdrücklich positiv. Dazu zählt er die Kopplung der Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung, die Abschaffung der abschlagsfreien „Rente mit 63" und die Anhebung der entsprechenden Altersgrenze, den Verzicht auf einen Renteneintritt allein nach Beitragsjahren, die Anhebung der Altersgrenze für die Altersteilzeit von 55 auf 58 Jahre sowie die Beibehaltung des Nachhaltigkeitsfaktors in der Rentenanpassungsformel. Diese Maßnahmen könnten aus Sicht des DEHOGA tatsächlich dazu beitragen, das Rentensystem angesichts des demografischen Wandels zu stabilisieren.

Themen in diesem Artikel
Arbeitszeit, Dienstplan, und SchichtplanungBranche und TrendsGehalt, Benefits und Altersversorgung

Wie es mit der Rentenreform jetzt weitergeht

Mit seiner Ablehnung des Minijob-Vorschlags steht der DEHOGA nicht allein: Auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände lehnt den Vorstoß ab. Wie es weitergeht, hängt nun von der konkreten Ausgestaltung ab. Nach Angaben von Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bas soll die Rentenreform im zweiten Halbjahr 2026 ins Gesetzgebungsverfahren gehen, einen Zeitplan dazu soll der Koalitionsausschuss in der kommenden Woche beschließen. Bundeskanzler Merz hat bereits eine vollständige Umsetzung der Vorschläge zugesagt. Der DEHOGA kündigte an, alles daranzusetzen, dass die Reformen nicht zulasten des Gastgewerbes gehen.

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