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Arbeitssicherheitsgesetz

u_p66g98oss8, Pixabay
Recht und Finanzen

Arbeitssicherheit: Ab 2026 gilt die neue Fassung der DGUV Vorschrift 2

Ab dem 1. Januar 2026 tritt eine neue Fassung der DGUV Vorschrift 2 in Kraft, die das Arbeitssicherheitsgesetz konkretisiert. Die wichtigsten Neuerungen umfassen mehr Unterstützung für kleine Betriebe durch Anhebung der Betreuungsgrenze auf 20 Beschäftigte, die Möglichkeit digitaler Beratung, die Zulassung weiterer Berufsgruppen zur Sifa-Ausbildung, eine Qualitätssicherung durch Fortbildungsnachweise sowie neue Betreuungsgruppen und Einsatzzeiten. Zudem wird die Gefährdungsbeurteilung gestärkt.

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