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Baurecht

Jeremy Wong Weddings

Qualifikation für Zelte ab 75 Quadratmeter nötig

Betriebe, die Zelte auf- und abbauen, beispielsweise Caterer, Schausteller oder Zirkusse, müssen ihre Aufsicht führenden Mitarbeiter künftig ab einer Zeltgröße von 75 Quadratmetern schulen lassen. Mit einer Übergangsfrist wird diese Größenangabe aus dem Baurecht in die maßgebliche Unfallverhütungsvorschrift übernommen.

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