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Datenschutzerklärung

MIH83, Pixabay
DSGVO

Steuernummer im Impressum – ja oder nein?

Jede Webseite muss neben der Datenschutzerklärung auch ein Impressum aufweisen. Dies dient der Veröffentlichung des für die Inhalte des Internetauftritt Verantwortlichen und soll einen Mindeststandard an Transparenz für Nutzer der Angebote einer Webseite leisten. Die immer wiederkehrende Frage, ob die Steuernummer ebenfalls genannt werden muss, kann eindeutig mit „nein“ beantwortet werden. Doch aufgepasst: die Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer ist Pflicht!

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