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eAU

Polina Tankilevitch, Pexels
Management

Achtung Arbeitgeber: Vorsicht vor gefälschten AU-Bescheinigungen!

Eine Website bietet weiterhin Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ohne persönlichen Arztkontakt an, obwohl die dahinterstehende Firma bereits ihren Sitz ins Ausland verlegt hat. Die Folge: Die Bescheinigungen entsprechen nicht deutschem Recht und können keine Entgeltfortzahlung auslösen. Der DEHOGA warnt deshalb eindringlich vor diesen gefälschten Papier-AUen.

Ridofranz, iStockphoto
Datenschutz

Chaos vorprogrammiert: Neues Gesetz zur Verwaltung der digitalen AU

Nach einem Jahr Übergangsfrist soll es ab dem 1. Januar 2023 nur noch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die eAU, geben. Während der Arbeitnehmer entlastet wird, steht nun der Arbeitgeber hinsichtlich des Abrufes und der Weiterverarbeitung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in der Verantwortung. Wir haben hier alle wichtigen Fragen und Antworten zum Thema eAU zusammengefasst.

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