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Comeback der Bettensteuer?

Bereits seit 2015 liegt eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gegen mehrere Städte vor, die eine Bettensteuer einführen wollten. Ein Urteil auf der höchsten Ebene hat es allerdings bisher nicht gegeben. Nun plant unter anderem Wuppertal die Einführung einer Bettensteuer für Hoteliers. Aber was genau ist die Bettensteuer und warum kommt die Frage aktuell wieder häufiger auf?

ManuelaJaeger | Pixabay
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Was genau ist die sogenannte Bettensteuer?

Mit der Bettensteuer sollen Hotels eine unmittelbare Abgabe an die Kommune tätigen, die pro Übernachtung in etwa 5 Prozent beträgt. Dies soll zu städtischen Mehreinnahmen führen, um – laut offizieller Begründung – in die eigenen Kultur- und Freizeitprogramme zu investieren. Daher wird die Bettensteuer häufig auch als Kulturabgabe oder Infrastrukturförderabgabe bezeichnet. So reagierten die Kommunen auf die im Jahr 2010 erfolgte Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7 Prozent für die Hotellerie.

Was plant Wuppertal jetzt?

Auch in Wuppertal soll eine derartige Bettensteuer laut dem Kämmerer jetzt eingeführt werden. Dies soll bereits am 18. November in der kommenden Sitzung des Stadtrates entschieden werden. Die Steuer soll zu Einnahmen in Höhe insgesamt 350.000 Euro für die Stadtkasse führen. Auch der Kulturtourismus wird laut Kämmerer Slawig auf diese Weise gefördert werden, da mit den Einnahmen der Bestand von Kultureinrichtungen gesichert und gefördert werden.

Die Reaktionen aus der Hotelbranche sind allerdings keineswegs positiv. Es wird befürchtet, dass die steigenden Übernachtungskosten für Hotelgäste abschreckend sein können und dann Hotels in den Nachbarstädten ohne Bettensteuer profitieren. Auch der DEHOGA Bundesverband schließt sich diesen Befürchtungen an und bezeichnet die Einführung als diskriminierend. Das Argument der wirtschaftlich positiven Effekte aufgrund des Kulturtourismus sei zudem fraglich. 

Planen auch andere Städte die Einführung einer Bettensteuer?

Die Nachbarstädte Solingen und Remscheid haben ihre eigenen Entwürfe für die Bettensteuer bereits verworfen. Dennoch zeigt sich in vielen anderen Städten, dass der Vorschlag durchaus positiv aufgefasst wird. In Wittenberg wurde die Tourismusabgabe beispielsweise vor Kurzem endgültig beschlossen, auch wenn die exakte Höhe der Steuer bisher noch unklar ist.

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Ein Blick ins Ausland zeigt, dass die Bettensteuer allerdings nichts grundlegend Neues ist. In Amsterdam soll diese ab 2020 sogar auf einen neuen Höchstwert angehoben werden, da die Zahl der Touristen stetig ansteigt. Anstatt eines festen Prozentsatzes wird die Bettensteuer in Amsterdam dann 16 Euro betragen. Im Vergleich zur geplanten 5-Prozent Steuer wird demnach nicht zwischen den Preisen der Unterkünfte unterschieden, was die Preise gleichmäßig steigen lässt.

Wie sieht es rechtlich um die Bettensteuer aus?

Aus rechtlicher Sicht gibt es bisher kein finales Urteil. Dennoch liegt gegen mehrere Städte eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht vor, für die es noch in diesem Jahr ein Urteil geben soll. Der DEHOGA Bundesverband betrachtet die Bettensteuer als verfassungswidrig. Aus Sicht von Juristen stehen die Erfolgschancen für die Hotelbetreiber allerdings eher schlecht, da Gerichte in vorherigen Instanzen keinen Verstoß in der geplanten Bettensteuer sehen konnten.

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