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Zuckersteuer auf Getränke: Warum Betriebe ihre Kalkulation prüfen sollten

  • Ein Expertengremium des Bundesgesundheitsministeriums schlägt eine nach Zuckergehalt gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke vor – mit 26 Cent je Liter ab fünf Gramm und 32 Cent je Liter ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter.
  • Für das Gastgewerbe ist die Steuer kein reines Hersteller-Thema: Geben Hersteller und Handel Kosten weiter, wirkt sich das direkt auf Einkaufspreise, Margen und Endpreise aus – besonders bei Betrieben mit hohem Softdrink-, Limonaden- und Energy-Drink-Absatz.
  • Betriebe sollten frühzeitig ihre Getränkekarte prüfen und zuckerreduzierte sowie alkoholfreie Alternativen aktiv kalkulieren und verkaufen – nicht als Notlösung, sondern als eigenständiges Angebot.

Mathias Reding, PexelsMathias Reding, Pexels

Die aktuelle Debatte über eine Zuckersteuer geht auf Vorschläge zur Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Hintergrund ist die FinanzKommission Gesundheit, ein vom Bundesgesundheitsministerium eingesetztes Expertengremium. Die Kommission soll Vorschläge erarbeiten, wie die Ausgaben und Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung so angepasst werden können, dass die Beitragssätze ab 2027 stabilisiert werden. Ihr erster Bericht enthält 66 Empfehlungen – darunter auch den Vorschlag, eine gestaffelte Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke einzuführen.

Mit „Zuckersteuer“ ist in diesem Zusammenhang keine allgemeine Steuer auf Zucker gemeint, sondern eine Abgabe auf bestimmte zuckergesüßte Getränke. Das von der Kommission vorgeschlagene Modell orientiert sich am Zuckergehalt: Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter sollen steuerfrei bleiben. Für Getränke mit fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter werden 26 Cent je Liter genannt, ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter 32 Cent je Liter. Ausgenommen sein sollen nach diesem Vorschlag 100-prozentige Fruchtsäfte und Getränke mit künstlichen Süßstoffen.

Für Gastronomie, Hotellerie, Catering und Veranstaltungsbetriebe wäre eine solche Steuer kein reines Hersteller- oder Handelsthema. Wenn sich Einkaufspreise, Rezepturen oder Sortimente verändern, kommt die Frage schnell im Betrieb an: Was bleibt auf der Karte, was wird teurer und wo entstehen neue Chancen für zuckerreduzierte oder alkoholfreie Alternativen?

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Die Unterstützer einer solchen Abgabe argumentieren vor allem gesundheitspolitisch. Zuckerhaltige Getränke gelten als ein relevanter Treiber für übermäßigen Zuckerkonsum. Nach Einschätzung der FinanzKommission sollen gestaffelte Abgaben Anreize setzen, Rezepturen zu verändern und den Zuckergehalt zu senken. Die Kommission verweist dabei ausdrücklich auf internationale Erfahrungen, insbesondere auf das britische Modell, bei dem Hersteller ihre Produkte teils reformuliert haben.

Die Getränkewirtschaft warnt dagegen vor zusätzlichen Belastungen, neuen bürokratischen Anforderungen und zu kurzen Umsetzungsfristen. Aus Sicht der Verbände wäre vor allem ein früher Start problematisch, weil Rezepturen, Preisverhandlungen, Etiketten, Warenwirtschaft und Steuererhebung nicht kurzfristig umgestellt werden könnten. Für Betriebe im Gastgewerbe ist dabei weniger die politische Grundsatzfrage entscheidend als die praktische Folge: Wenn Hersteller und Handel Kosten weitergeben, wirkt sich das auf Einkaufspreise, Margen und Endpreise aus.

Besonders betroffen wären Betriebe mit hohem Absatz klassischer Softdrinks, Limonaden, Eistees, Energy-Drinks oder gesüßter Mischgetränke. In Restaurants, Bars, Hotels, Freizeitbetrieben und Eventgastronomie zählen diese Produkte häufig zu den kalkulatorisch wichtigen Getränkegruppen. Eine Steuer könnte dazu führen, dass einzelne Artikel teurer werden, Rezepturen angepasst werden oder Anbieter stärker auf zuckerreduzierte Varianten setzen.

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Für Betriebe lohnt deshalb ein früher Blick auf die Getränkekarte. Welche Produkte wären nach dem diskutierten Modell voraussichtlich betroffen? Welche Alternativen gibt es bereits im Sortiment? Wie hoch ist der Anteil stark gezuckerter Getränke am Umsatz? Und welche alkoholfreien oder zuckerreduzierten Angebote könnten stärker in den Verkauf gebracht werden?

Dabei geht es nicht nur um Preiserhöhungen. Die Debatte trifft auf einen Markt, in dem alkoholfreie Getränke ohnehin an Bedeutung gewinnen. Hausgemachte Limonaden, zuckerreduzierte Schorlen, hochwertige Bittergetränke, alkoholfreie Aperitifs, Eistees ohne hohen Zuckeranteil oder alkoholfreie Menübegleitungen können für Betriebe eine Möglichkeit sein, das Sortiment unabhängiger von klassischen Softdrinks zu machen. Entscheidend ist, solche Angebote nicht nur als Ersatz zu behandeln, sondern aktiv zu kalkulieren, zu beschreiben und im Service zu verkaufen.

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Auch die Kommunikation auf der Karte spielt eine Rolle. Gäste müssen nicht mit Steuerdetails konfrontiert werden. Aber sie nehmen wahr, ob alkoholfreie und zuckerärmere Getränke lieblos als Nebenangebot erscheinen oder als eigenständige Auswahl präsentiert werden. Wer attraktive Alternativen anbietet, kann mögliche Preisbewegungen bei klassischen Softdrinks abfedern und gleichzeitig neue Nachfrage bedienen.

Noch ist nicht endgültig entschieden, wie eine Zuckersteuer konkret ausgestaltet würde. Für Betriebe bedeutet das: Es besteht kein Grund für hektische Sortimentswechsel. Aber das Thema gehört auf die Beobachtungsliste. Sobald klar ist, welche Produkte betroffen sind, ab wann die Regelung gelten soll und wie Hersteller reagieren, sollten Einkauf, Karte und Kalkulation angepasst werden.

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