Suche
Anzeige

Keine Angst vor Acrylamid

Die Acrylamidverordnung ist seit Mitte April in Kraft, doch noch immer gibt es jede Menge Unsicherheit. Denn längst ist nicht klar, welche Regelungen nun für welche Betriebe gelten und ab welcher Betriebsgröße schärfere Vorschriften, die vor allem eine Vielzahl von Dokumentations-, Probe- und Analysepflichten beinhalten, greifen.
Es gibt noch viele offene Fragen zur Acrylamid-VerordnungSenlay | Pixabay

Die entsprechenden Leitlinien zum Thema Acrylamid wurden seitens der EU noch nicht veröffentlicht und befinden sich in der Abstimmung. Der DEHOGA sieht vor allem Abgrenzungsschwierigkeiten und fordert, kleine und mittelständische Betriebe nicht unverhältnismäßig zu belasten.

Der Verband aber schon einmal hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, die alle Betriebe beachten sollten, um Acrylamid zu vermeiden:

Bei der Selbstherstellung von Pommes Frites und anderen geschnittenen und frittierten Kartoffelerzeugnissen sind folgende Punkte zu beachten

  • Soweit verfügbar und mit dem herzustellenden Erzeugnis
  • vereinbar: Verwendung von Kartoffelsorten mit niedrigem ZuckergehaltLagerung der Kartoffeln bei einer Temperatur über 6 °C

Soweit möglich und mit dem herzustellenden Erzeugnis vereinbar muss eine der folgenden drei Maßnahmen angewandt werden:

  • Kartoffeln waschen und vorzugsweise 30 Min. bis zu 2 Stunden lang im kalten Wasser einweichen oder
  • Kartoffeln einige Minuten in warmem Wasser einweichen oder
  • vor dem Frittieren mit sauberem Wasser spülen oder Blanchieren der Kartoffeln

Während des Frittierens von Pommes Frites oder anderen Kartoffelerzeugnissen (auch bei TK-Produkten ist ferner zu beachten

  • Verwendung von Frittierölen bzw. -fetten
  • Frittiertemperatur muss unter 175 °C liegen
  • Häufiges Abschöpfen des Frittieröls zur Entfernung von Kleinteilen und Krümeln

Wie bewerten Sie die Acrylamidverordnung?

Ergebnis ansehen

Wird geladen ... Wird geladen ...

Bleiben Sie immer auf dem Laufenden und melden Sie sich hier bei unserem Newsletter an!

Weitere Artikel zum Thema

Canva
Seit dem 1. September 2022 gelten neue Regelungen zur Übermittlung der Informationen zur Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln (§ 44 Abs. 3 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch). Die Informationen sind nunmehr so vorzuhalten, dass sie der zuständigen Behörde spätestens[...]
Rolf Klein
Die Absicherung und langfristige Sicherung von Vermögenswerten sind für viele Privatpersonen und Unternehmer von zentraler Bedeutung. Ein effektiver Vermögensschutz sorgt dafür, dass finanzielle Mittel vor rechtlichen Ansprüchen, wirtschaftlichen Unsicherheiten und steuerlichen Belastungen bewahrt werden. In[...]
Pinkypills | iStockphoto
Im September verkündete die Bundesregierung, dass die Meldepflicht auf Papier künftig abgeschafft würde. Nun zeichnet sich ein leichter Dämpfer der Vorfreude ab: Wird das neue Bürokratieentlastungsgesetz III tatsächlich die erhoffte Erleichterung für die Branche mit[...]
Mufid Majnun, Unsplash
Das Bundeswirtschaftsministerium und die Länder haben in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen bis zum 31.10.2023 verlängert.[...]
Nicole Mutschke
Zahlreiche Betriebe aus der Gastronomie haben die staatliche Corona-Soforthilfe für Selbstständige und Kleinbetriebe in Anspruch genommen. Einige Unternehmen haben in letzter Zeit schon Post bekommen und wurden - für sie mitunter überraschend - zur Rückzahlung[...]