Nun hat es erneut einen Branchen-Kollegen getroffen. Sein Kontrollbericht aus dem Jahr 2016 über geringe längst abgestellte Mängel steht im Internet. Der DEHOGA Nordrhein geht mit Unterstützung der renommierten Kölner Anwaltskanzlei HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK, die den betroffenen Gastronomen vertritt, jetzt gegen den Portalbetreiber der Website „fragdenstaat.de“ vor. Eine Klage wurde letzte Woche Freitag beim Landgericht Köln eingereicht.
Ein solches Musterverfahren mit einem vom DEHOGA erwarteten positiven Ausgang würde auch andere Portalbetreiber dieser Art entsprechend in die Schranken weisen.
Seit 2019 gibt es die Onlineplattform „Topf Secret“, die von foodwatch und der Transparenz-Initiative FragDenStaat betrieben wird. Verbraucher können darüber Ergebnisse von Hygienekontrollen in Lebensmittel verarbeitenden Betrieben anfragen. Zum Beispiel gastronomische Betriebe, aber auch Bäckereien oder Metzgereien. Die Anfrage wird über die Plattform direkt an die zuständige Behörde der Lebensmittelüberwachung gesendet. Foodwatch fordert die Verbraucher auf, die erhaltenen Kontrollberichte auf dieser Seite zu veröffentlichen damit jeder Einsicht nehmen kann.
Der DEHOGA Nordrhein lehnt jegliche Form von Internetprangern ab und kritisiert die Vorgehensweise von foodwatch und FragDenStaat. Es ist nie auszuschließen, dass Betriebe in Schwierigkeiten und sogar in existenzielle Not geraten können, wenn sie fälschlicherweise an den Pranger gestellt werden.
Für Mitglieder hat der DEHOGA Nordrhein ein Musterschreiben für das Anhörungsverfahren entwickelt sowie ein Merkblatt zum gesamten Thema „Topf Secret“ erstellt, welches im exklusiven Downloadbereich www.dehoga-nordrhein.de heruntergeladen werden kann. Den Ausgang des Verfahrens erwarten die Gastronomen mit Spannung, schließlich geht es um einen wettbewerbsrelevanten Eingriff in ihre unternehmerische Tätigkeit.
Alle Fragen und Antworten rund um das Thema Topf Secret finden Sie hier.