Suche
Anzeige

Kabinett beschließt Mehrwegpflicht für To-Go-Gerichte ab 2023

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch (20.01.2021) beschlossen. Der DEHOGA spricht sich weiter gegen diese Verpflichtung aus.
Ksandrphoto - Freepik.comKsandrphoto - Freepik.com
Anzeige

Wer sich Essen zum Mitnehmen kauft, hat künftig die Wahl: Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für den To-Go-Kaffee und für Take-Away-Essen anbieten. Das hat das Bundeskabinett am 20.01.2021 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze mit einer Änderung des Verpackungsgesetzes beschlossen. Weitere wichtige Änderungen: Die Pfandpflicht wird ab nächstem Jahr auf sämtliche Getränkeflaschen aus Einwegkunststoff sowie Getränkedosen erweitert. Außerdem müssen PET-Getränkeflaschen ab 2025 aus mindestens 25 Prozent Recyclingkunststoff bestehen.

Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Essen zum Mitnehmen gehört für immer mehr Menschen zum Alltag dazu. Die Kehrseite ist ein wachsender Müllberg in vielen Haushalten. Das muss nicht so bleiben. Noch ist Wegwerfplastik in vielen Restaurants, Imbissen und Cafés die Regel. Mein Ziel ist, dass Mehrweg-Boxen und Mehrweg-Becher für unterwegs der neue Standard werden. Daher verpflichten wir die Gastronomie, künftig neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen anzubieten. Überall sollen sich die Verbraucherinnen und Verbraucher für Mehrweg entscheiden können. Ich bin überzeugt: So werden viele gute Lösungen entstehen, auch für die Lieferdienste. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Verpackungsflut im To-Go-Bereich einzudämmen.“

Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen für unterwegs oder To-Go-Getränke verkaufen, sind ab 2023 verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten. Die Mehrwegvariante darf nicht teurer sein als das Produkt in der Einwegverpackung. Außerdem müssen für alle Angebotsgrößen eines To-Go-Getränks entsprechende Mehrwegbecher zur Verfügung stehen. Von der Pflicht ausgenommen sind zum Beispiel Imbisse, Spätkauf-Läden und Kioske, in denen insgesamt fünf Beschäftigte oder weniger arbeiten und die eine Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern haben. Aber sie müssen den Kundinnen und Kunden ermöglichen, deren eigene Mehrwegbehälter zu befüllen.

Ab 2022 ist zudem ein Pfand auf alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff verpflichtend. Außerdem müssen dann sämtliche Getränkedosen mit einem Pfand belegt werden. Die Gesetzesnovelle beendet die bisherigen Ausnahmeregelungen für bestimmte Getränke in Plastikflaschen und Dosen. Bislang waren z.B. Fruchtsaftschorlen mit Kohlensäure pfandpflichtig, ein Fruchtsaft ohne Kohlensäure hingegen nicht. Künftig gilt grundsätzlich: Ist eine Getränkeflasche aus Einwegplastik, dann wird sie mit einem Pfand belegt. Ausnahmen für Fruchtsäfte oder alkoholische Mischgetränke in Einwegkunststoff-Getränkeflaschen oder Getränkedosen fallen weg. Für Milch oder Milcherzeugnisse gilt eine Übergangsfrist bis 2024.

Der DEHOGA spricht sich weiter gegen diese kosten- und aufwandtreibende Verpflichtung aus. „Die Diskussion um eine Mehrweg-Pflicht kommt zur absoluten Unzeit mitten in der existenziellsten Krise unserer Branche. Das Letzte, was die Gastronomie jetzt braucht, ist die Aussicht auf zusätzliche Kosten und Dokumentationspflichten“, so DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges. „Wenn Corona besiegt ist und wir wieder normales Geschäft haben, können wir selbstverständlich über Lösungen reden. Keine Frage, das Thema Nachhaltigkeit gewinnt zunehmend an Bedeutung und viele Betriebe haben hier schon in der Vergangenheit vorausschauend investiert.“

Weitere Artikel zum Thema

dvulikaia, iStockphoto
Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat die lang erwartete Handlungsempfehlungen für Gastronomiebetriebe gemäß dem Verpackungsgesetz herausgebracht. Der Leitfaden bietet Unterstützung und Klarheit bei der Umsetzung, wirft jedoch auch neue Fragen auf. Der DEHOGA Bundesverband zeigt auf,[...]
freestocks.org | Pixabay
Beschäftigte sind grundsätzlich gegen Unfälle versichert, wenn sie zu einer betrieblichen Weihnachtsfeier eingeladen sind. Das gilt auch für den direkten Weg zur Feier und nach Hause. Doch es gibt Ausnahmen, die man kennen sollte.[...]
Uwe Niklas
Ein aktuelles Rechtsgutachten macht klar: Vom Corona-Lockdown betroffene Gastronomen und Hoteliers können Schadensersatzansprüche gegenüber dem Staat für Vermögensschäden geltend machen. Rechtsanwalt Harald Nickel stellt erklärt, wann der Anspruch besteht und wie er geltend gemacht werden[...]
Kanzlei Kühn & Hudak
Eine kürzlich beschlossene Gesetzesänderung bedeutet einen Anpassungsbedarf für die meisten Arbeitgeber und betrifft Arbeitsverträge, die ab dem 01.08.2022 neu geschlossen oder geändert werden. Verstöße dagegen sind bußgeldbewehrt. Rechtsanwalt Clemens Maximilian Schneegans erläutert die neue Rechtslage[...]
Scott Graham, Unsplash
In Krisenzeiten trifft es kleine und mittelständische Unternehmen meist besonders hart: Ohne hohe Rücklagen können nicht gedeckte Rechnungen und ausbleibende Beträge schnell zu Problemen, im schlimmsten Fall sogar zur Insolvenz führen. Um dieses Risiko zu[...]
Unser Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit regelmäßigen Informationen zum Thema Gastgewerbe. Ihre Einwilligung in den Empfang können Sie jederzeit widerrufen.